Gemeindewappen Oftersheim

Gemeindewappen

Das Oftersheimer Wappen wird folgendermaßen beschrieben:

„Im geteilten Schild oben von Blau und Silber gerautet, unten in Silber eine nach links kriechende grüne Schlange."

Oftersheim ist eine der wenigen Gemeinden der ehemaligen Kurpfalz, die aus kurpfälzischer Zeit in ihrem Wappen noch die blau-weißen Wittelsbacher Wecken führen.  Wecken werden in der Heraldik die erliegenden Rauten bezeichnet. Die Wittelsbacher Wecken im oberen Teil des Wappens treten erstmals 1696 auf, während das erste Siegel im Jahre 1677 nachgewiesen wird, bei dem aber lediglich die Schlange unten mit dem heutigen Wappen identisch ist, während im oberen Teil ein Gerichtsbalken zu sehen war.

Die Bedeutung der Schlange im Oftersheimer Wappen ist nicht bekannt. Es gibt dafür keine stichhaltige Erklärung. Die Deutung, dass es sich dabei um ein schützendes Zauberbild handelt, erscheint eher unwahrscheinlich. Ebenso wenig sind weitere Interpretationen stichhaltig, die die Schlange auf den in alter Zeit gewundenen Lauf des Leimbaches, die Bogenlinien der Dünen oder auf die Schlangen und Ottern, die im sandigen und warmen Dünenbereich lebten, zurückführen. Überliefert ist, dass bereits 1609 in die als Gemarkungsgrenzmale dienenden Bäume ein zickzackartiges Zeichen eingebrannt wurde, aus dem sich möglicherweise das Schlangenbild entwickelt hat. Ein stichhaltiger Nachweis, ob eine dieser Deutungen zutrifft, ist nicht möglich.

Das Rätsel um das Wappenbild wird noch schwieriger durch eine Beschreibung der Grenzlinien und Grenzsteine aus dem Jahre 1796, wonach in dem als Grenzstein dienenden "Herzogkreuz"  gegen die Oftersheimer Gemarkung ein Aal eingehauen ist.

In Anlehnung an die Wappenfarben führt die Gemeinde Oftersheim seit 1959 eine grün/weiße Fahne. Die Farbe Grün steht für die Schlange, Weiß wurde für das Silber auf dem Wappengrund gewählt.

Gemeindelogo

Offizielles Logo der Gemeinde Oftersheim

Im Jahr 2016 feierte die Gemeinde ihr 1250-jähriges Bestehen. Aus diesem Grund wurde für Oftersheim ein Festlogo entworfen, das zwar an das Gemeindewappen erinnert, aber im Gegensatz dazu kein Hoheitszeichen ist. Auch nach dem Fest bleibt das Logo in leicht veränderter Form (das heißt ohne die Jahreszahlen 766 - 2016) der Gemeinde erhalten und darf von interessierten Bürger für private Zwecke (gewerbliche Nutzung ausgeschlossen) verwendet werden.