Ausbreitung der Giftpflanze Jakobskeuzkraut (15.7.13)

Rubrik:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Jakobskreuzkraut 1

Jakobskreuzkraut 1

Jakobskreuzkraut 2

Jakobskreuzkraut 2

Die Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts im Regierungsbezirk Karlsruhe nimmt auch dieses Jahr, witterungsbedingt allerdings etwas später, zu. Die Pflanzen fallen jetzt an Straßenrändern und noch ungemähten Wiesen durch ihre leuchtend gelben Blüten, rot ange­färbten Stängel und den hohen Wuchs auf.

Es handelt sich dabei um eine alte heimische Pflanze, die allerdings hoch giftig ist und v.a. bei Pferden zu Vergiftungen führt. Die Giftstoffe sind in der ganzen Pflanze und zwar so­ wohl in frischen Pflanzen als auch in Heu und Silage vorhanden. Junge Pflanzen enthalten keine Bitterstoffe, sodass sie von Weidetieren gefressen werden.

Diese Stoffe aus der Gruppe der Alkaloide verursachen Lebervergiftungen, wobei auch die längere Aufnahme von kleinen Mengen zu Vergiftungen führt, da die Giftstoffe sich in der Leber anreichern. Die Symptome können erst nach Wochen oder Monaten auftreten, füh­ ren dann aber fast unweigerlich zum Tod.Flächen mit Jakobskreuzkraut sollten daher
nicht beweidet werden, auch wenn auf der Weide ältere Pflanzen be iausreichendem Fut­terangebot ausselektiert werden. Aufwuchs von diesen Flächen darf weder frisch noch als Heu oder Silage verfüttert werden!
Auch beim Menschen sind schon einzelne Vergiftungsfälle bekannt geworden.Hier erfolgte die Aufnahme durch Verunreinigungen im Salat oder durch Gesundheitstees. Die Ver­breitung der Pflanzen erfolgt über Samen, die, wie beim Löwenzahn, über den Wind ver­breitet werden und bis zu 150.000 Stück pro Pflanze betragen können. Die Hauptblütezeit ist Juli bis August.

Eine weitere Ausbreitung muss unbedingt verhindert werden. Jeder Tierhalter sollte seine Tiere vor der Gefahr der Vergiftung schützen. Problematisch sind hier extensiv genutzte Wiesen und Weiden, insbesondere Pferdeweiden, sowie Flächen ohne Nutzung wie Still­legungen, Straßenränder und Böschungen, da diese oftmals erst spät gemäht werden und dadurch zur Verbreitung beitragen.
 
Flächen mit starkem Auftreten von Jakobskreuzkraut sollten kurz vor oder während der Blüte, unter Beachtung naturschutzrechtlicher Bestimmungen, gemäht  oder gemulcht wer­den. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Samen ausgefallen und durch den Wind ver­breitet, die Mutterpflanze wird jedoch so stark geschwächt, dass sie meist im Folgejahr nicht mehr austreibt. Einzelne Pflanzen können durch Ausreißen beseitigt werden, dabei sollten unbedingt Schutzhandschuhe getragen werden. Gemähte oder ausgerissene Pflanzen müssen von Weideflächen unbedingt entfernt werden. Diese können dem Rest­müll beigegeben oder, solange keine Samen vorhanden sind, kompostiert werden.

Für Frage steht Ihnen der Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Karlsruhe (Tele­
fon: 0721/926-5173) sowie das Landwirtschaftsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Krais zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.jacobskreuzkraut.de.