Bisambekämpfung und Gehölzrückschnittarbeiten entlang des Leimbachs (1.10.14)

Rubrik:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Umweltamt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung Landesbetrieb Gewässer, teilt mit, dass in den Monaten von Oktober bis März, entlang des Leimbachs Bisamratten-Fallen aufgestellt werden. In dieser Zeit ist entlang der Bachböschung eine gewisse Vorsicht geboten. Hunde sollten in den o.g. Bereichen unbedingt an der Leine geführt werden. Ebenso wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Leimbach sowie der Dammbereich im Außenbereich in Landeseigentum stehen und somit ein Privatgrundstück darstellen. Das Betreten des Damms ist grundsätzlich verboten.

In den Ortsetterbereichen (Ortskern) sind aus den angrenzenden Gärten Sträucher und Gestrüpp in die Unterhaltungsstreifen an den Gewässern hineingewachsen und behindern die dringend erforderlichen Unterhaltungsarbeiten am Gewässer. Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, die Unterhaltungsstreifen umgehend freizuschneiden.

Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe, (Dienstsitz Heidelberg) werden in den nächsten Wochen die Unterhaltungsstreifen begutachten und ggf. einen Rückschnitt bis zur Grenze bzw. bis zu den vorhandenen Zäunen vornehmen.