Höhere Freibeträge für Witwen und Witwer (7.8.15)

Rubrik:

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert

Herausgeber:

Oftersheim (Container)

Ort:

Rathaus Oftersheim

Seit 1. Juli 2015 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Künftig darf mehr dazuverdient werden.

Neben ihrer Hinterbliebenenrente können Witwen und Witwer seit 1. Juli 2015 mehr hinzuverdienen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Der Freibetrag für Einkünfte wurde auf 771,14 Euro erhöht. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 163,58 Euro. Anzurechnende Einkünfte sind beispielsweise Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und Sozialleistungen.

Vom Bruttoeinkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobetrag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss.

Auf Waisenrenten werden seit dem 1. Juli 2015 generell keine Einkünfte mehr angerechnet.

Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kostenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Sie kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) steht sie als PDF-Download zur Verfügung.

Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 24 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. 

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