Sohlabsturz am Leimbach.jpg

Übersichtsplan Leimbach Landgraben.jpg

Hochwasserschutz Leimbach - Hardtbach (30.7.19)

Rubrik:

Das Regierungspräsidium informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen des Hochwasserschutzes am Leimbach - Hardtbach plant der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe die Zusammenlegung des Leimbachs und des Landgrabens zwischen Sandhausen und Oftersheim. Ziel des Projektes ist es, in diesem Abschnitt des Leimbachs die Gewässerökologie im Hinblick auf die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu verbessern. Erreicht werden soll dies beispielsweise durch eine ökologische Aufwertung der Gewässerstruktur mit geschwungener (mäandrierender) Linienführung sowie der Anlage einer naturnahen Ufervegetation. Das neue Gewässer soll außerdem ohne Querbauwerke durchgängig gestaltet werden, sodass Fische und andere Kleinstlebewesen das Gewässer problemlos passieren können.

Im Rahmen der Planungen hatte der Landesbetrieb Gewässer im vergangenen Jahr und dieses Frühjahr über 40 Akteure zu zwei Fachgesprächen eingeladen. Dabei wurde über den Planungskorridor und dessen konkrete künftige gewässerökologische Ausgestaltung diskutiert. Bei den Gesprächen anwesend waren die Kommunen Oftersheim, Sandhausen und Heidelberg sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden, des Bauernverbandes und der Naturschutzvereine vor Ort. Bei beiden Veranstaltungen zeigte sich, dass die Gestaltung des Gewässers, insbesondere im Hinblick auf die Erlebbarkeit des neuen Gewässerlaufes, für die Bevölkerung von großer Bedeutung ist. Der Landesbetrieb Gewässer wird nun gemeinsam mit seinen Fachplanern und Ingenieuren die Anregungen aller Beteiligten prüfen. Dokumentationen der zwei Fachgespräche stehen für Interessierte im Internet auf der Projekthomepage zur Verfügung.

Anschließend wird der Landesbetrieb Gewässer alle Flächeneigentümer informieren und die Planung im Herbst 2019 den Eigentümern der Kleingärten am Ortsrand von Oftersheim in einer Informationsveranstaltung vorstellen. Zu dieser Veranstaltung wird das Regierungspräsidium Karlsruhe noch gesondert über die Presse informieren.

Es ist vorgesehen, die Entwurfs- beziehungsweise Genehmigungsplanung in diesem Jahr weitgehend abzuschließen. Der Landesbetrieb Gewässer beabsichtigt im ersten Quartal 2020 den Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, zu stellen.

Die Zusammenlegung des Leimbachs und des Landgrabens zwischen Sandhausen und Oftersheim ist ein Teilprojekt (Maßnahme 5) innerhalb des Gesamtvorhabens der Leimbach-Hardtbach-Projekte. Weitere Teilprojekte, wie die Hochwasserschutzprojekte zum Ausbau des Leimbach-Oberlaufs zwischen Wiesloch und dem Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Nußloch (Maßnahmen 3.1 und 3.3) sowie zum Ausbau des Leimbach-Unterlaufs vom HRB Nußloch bis zur Kirchheimer Mühle in Sandhausen (Maßnahme 4) befinden sich bereits im Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Informationen zu den „Leimbach-Hardtbach-Projekten“ sind unter www.rp-karlsruhe.de / Beteiligungsportal / Umwelt / Hochwasserschutz- und Ökologieprojekte / Leimbach-Hardtbach-Projekte, Informationen zum Teilprojekt „Zusammenlegung Leimbach-Landgraben“ sind unter der Maßnahme 5 zu finden.

Für Fragen zur Maßnahme 5 wurde das Postfach leimbach-landgraben@rpk.bwl.de eingerichtet.

 

Bilder: Regierungspräsidium Karlsruhe