Gewässerschau 2019 am Landgraben und Hardtbach (25.10.19)

Rubrik:

Das Regierungspräsidium informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Landgraben

Landgraben

Nach § 32 Abs. 6 und § 75 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 40 WHG sind an Gewässern regelmäßig Gewässerschauen vorzunehmen.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können   u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Landgrabens / Hardtbachs in Oftersheim aber auch für die unterliegenden Gemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt. Die Gemeinde Oftersheim bittet die Anwohner bzw. Anlieger um Ihr Verständnis.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, hat nachfolgende Termine für die Gemeinde Oftersheim festgesetzt:

 

1. Gewässerschau am Hardtbach

Mittwoch, 06.11.2019

Treffpunkt:  11:00 Uhr, obere Gemarkungsgrenze

(Radbrücke / Ostkurvenbrücke)

 

2. Gewässerschau am Landgraben

Donnerstag, 07.11.2019

Treffpunkt:  11:30 Uhr, Brücke über dem Landgraben

(Durchlass unter BAB)

 

Die Teilnahme an der Gewässerschau und die Geltendmachung von Anliegen, Wünschen und Bedenken ist jedem Interessenten freigestellt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt der Gemeinde Oftersheim, Frau Krause, Tel. 597-202.