Fragen rund um den Coronavirus: Infotelefon (2.3.20)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Hotline täglich von 7.30 bis 21 Uhr besetzt

Das Infotelefon für Fragen rund um das Coronavirus, welches das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, seit einem Monat geschaltet hat, ist nun bis in den späten Abend besetzt. Auf Grund der aktuellen Entwicklung eines bestätigten Coronavirus-Falls im Rhein-Neckar-Kreis erwartet das Gesundheitsamt insbesondere für dieses Wochenende ein stark erhöhtes Aufkommen an Anrufen bei den Infotelefonen. Ab sofort erreichen Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221/522-1881 montags bis sonntags von 7.30 bis 21 Uhr die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes.

Unter der genannten Servicenummer gibt es Antworten und Hinweise zu Themen wie Symptome und Inkubationszeit oder der Frage, wie man sich vor einer Ansteckung schützen kann. Zusätzlich wird dort auch beraten, für wen und wann eine Testung auf das Virus sinnvoll ist. Weitere Informationen gibt es auch bei der Info-Hotline des Landesgesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0711/904-39555 (montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr).

Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus. Darüber hinaus gibt es ausführliche Hintergrundinformationen auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de. Weiter sind auch aktuelle Informationen zum Geschehen, Fallzahlen, aktualisierte Risikoeinschätzungen bzw. Dokumente und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus (2019-nCoV) auf den Seiten des Sozialministeriums Baden-Württemberg (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/) eingestellt. Ebenso kann Informationsmaterial auch auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.bzga.de) bezogen werden.