Hinweise zur Öffnung der öffentlichen Spielplätze (6.5.20)

Rubrik:

Die Gemeindeverwaltung informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Aushang Spielplatz mit Logo.jpg

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Nach der Beratung zwischen der Bundeskanzlerin und den einzelnen Länderregierungen wurde sich auf die Möglichkeit der Öffnung der Spielplätze ab dem 6. Mai 2020 verständigt. Sozialministerium, Gemeindetag und Städtetag haben sich auf eine gemeinsame „Empfehlung zur Öffnung von öffentlichen Spielplätzen“ geeinigt.

Es wurden folgende Kernpunkte festgelegt:

  • - Zwischen Personen ist, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.
  • - Die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle (erwachsene Begleitpersonen müssen nicht in diese maximale Belegungszahl eingerechnet werden):
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  • Spielplatz

    zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz

    Am Biegen/Augustastraße

    5

    Plankstadter Straße

    10

    Franz-Schubert-Straße/Moltkestraße

    3

    Spielplatz Freiherr-vom-Stein-Straße

    10

    Nansenstraße/Albert-Schweitzer-Straße

    7

    Lessingplatz

    10

    Nord-West Süd (Ludwig-Erhard-Straße)

    10

    Nord-West Am Pumpwerk (Ernst-Barlach-Straße)

    10

    Nord-West Nord (Ernst-Barlach-Straße/Heinrich-Heine-Straße)

    7

    Spielplatz Thomas-Mann-Straße

    3

    Spielplatz Goetheplatz

    7

    Hockenheimer Straße (Hardtwaldsiedlung)

    12

    Spielplatz Dreieichenweg

    7

    Waldspielplatz Dreieichenbuckel

    7

    Spielplatz Hardtwaldring

    7

    Spielplatz Gartenstraße

    7

    Zwischen Fohlenweide und Leimbach

    10

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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  • - Der Spielplatz darf nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.

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