Kontrollen angekündigt (5.8.20)

Rubrik:

Das Ordnungsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathauseingang

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Betreiber von Gaststätten sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Kundenkontakt dazu anzuhalten, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Das gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Außerdem muss eine Gästeliste mit Kontaktdaten und Besuchszeiten geführt werden. Falls ein Coronafall auftritt, können so Kontaktpersonen ermittelt werden.
Aufgrund erhöhter Beschwerden von Gästen und steigender Fallzahlen werden ab sofort verstärkte Kontrollen in Gaststätten durchgeführt. Verstöße werden geahndet.