Silvester (27.12.20)

Rubrik:

Die Gemeindeverwaltung informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wunderkerze

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Rathaus

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In Baden-Württemberg sind für Silvester keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geplant.

Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist generell in Baden-Württemberg untersagt. Das Bundesinnenministerium erlässt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Daher ist der Erwerb von Feuerwerk und Böllern nicht möglich. Ware, die auf anderen Wegen wie dem Internet oder Märkten erworben wurde, ist generell nicht legal und darf grundsätzlich nicht gezündet werden. Feuerwerkskörper und Böller aus den Vorjahren sind in der Regel abgelaufen und sollten ebenfalls nicht gezündet werden, da dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.

Bitte beachten Sie auch die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. 

Mehr Informationen finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-infos-zu-corona