Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff (31.3.21)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Die Neubewertung des AstraZeneca-Impfstoffs durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am gestrigen Dienstag, 30. März, hat natürlich auch Auswirkungen auf die Abläufe in den drei Impfzentren, die der Rhein-Neckar-Kreis betreibt.

 

„Grundsätzlich ist es so, dass auch weiterhin Personen, die unter 60 Jahre alt sind, mit AstraZeneca geimpft werden können. Wer das nicht möchte, muss seinen Termin absagen und sich über die Hotline 116 117 oder über www.impfterminservice.de einen neuen Impftermin buchen“, erklärt Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Unter 60-Jährige, die mit einem AstraZeneca-Termin ins Zentrale Impfzentrum (ZIZ) bzw. ins Kreisimpfzentrum (KIZ) Weinheim oder Sinsheim kommen, werden auf die neue STIKO-Empfehlung hingewiesen. Wer sich nach sorgfältiger Aufklärung gemeinsam mit der aufklärenden Ärztin bzw. dem aufklärenden Arzt für eine Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin entscheidet und schriftlich seine Einwilligung erklärt, wird wie vorgesehen geimpft.

 

Bei einer Entscheidung gegen eine Impfung erhält die Person an Ort und Stelle einen Ersatztermin ausgehändigt. Eine Umbuchung auf eine Impfung am selben Tag auf einen anderen Impfstoff ist prozessbedingt nicht möglich. „Weil wir als Betreiber der drei Impfzentren die Ersatztermine selbst vergeben, finden diese zeitnah – bereits ab der kommenden Woche – statt“, so Dezernentin Kuss weiter. Generell gelte aber: Wenn man aus welchen Gründen auch immer weiß, dass man einen Impftermin nicht wahrnehmen kann, sollte man diesen nicht einfach verstreichen lassen, sondern selbstständig den Termin absagen. Anderenfalls werden so eigentlich freie Termine blockiert.

 

Für Personen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, bestehen momentan übrigens zwei Möglichkeiten: Sie können entweder unter den oben genannten Bedingungen (gemeinsame Entscheidung mit Ärztin/Arzt, sorgfältiger Aufklärung und ausdrücklicher Einwilligung) auch ihre Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten oder sie warten mit der Zweitimpfung, bis die STIKO zu dieser Frage Stellung genommen hat.