Haushaltssatzung

 

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 02. März 2021 folgende

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt  

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

 

1.  im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

 
1.1  Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von            27.899.140  €
1.2  Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von        30.461.390  €

1.3. Ordentliches Ergebnis  (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 

  -   2.562.250  €

1.4  Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

                         0 €
1.5  Veranschlagtes ordentliches Ergebnis  (Saldo aus 1.3 und 1.4) von          -  2.562.250  €
1.6  Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                          0  €
1.7  Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                          0  €
1.8  Veranschlagtes Sondervermögen  (Saldo aus 1.6 und 1.7) von                          0  €
1.9  Veranschlagtes Gesamtergebnis  (Summe aus 1.5 und 1.8) von                                                  -   2.562.250  €
   
2.  im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen  
2.1  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                          27.426.340 €

2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 

28.233.490 €

2.3  Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 

       (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

      -   807.150 €
2.4  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von     281.000 €
2.5  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von     9.370.100 €

2.6  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 

       (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-  9.089.100  €

2.7  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-  9.896.250 €
2.8  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von     4.000.000 €
2.9  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von       111.500 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 

         (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

3.888.500 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, S. des Finanzhaushalts 

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-  6.007.750 €
   
§ 2 Kreditermächtigung  
der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf
1.500.000  €
   
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen  
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zu Eingehen von Verpflichtungen, die künfitge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf     

0  €
   
§ 4 Kassenkredite  
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf      1.000.000 €
   
§ 5 Steuersätze  

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) vom 07. Dezember 2010 festgesetzt und gelten unverändert:

 
1.   Für die Grundsteuer:  
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf  380 v.H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H.
der Steuermessbeträge.  
   
2.   Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge      380 v.H.
   
§ 6 Statistische Zahlen  
Einwohnerzahl am 30.06.2020 12.234
Gesamtfläche des Gemeindegebietes  1.278 ha
   
Gemeindekennzahl: 226062