Haushaltssatzung
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 02. März 2021 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | |
Der Haushaltsplan wird festgesetzt: |
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1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen |
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1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 27.899.140 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 30.461.390 € |
1.3. Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
- 2.562.250 € |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von |
0 € |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von | - 2.562.250 € |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.8 Veranschlagtes Sondervermögen (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 € |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | - 2.562.250 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 27.426.340 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
28.233.490 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
- 807.150 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 281.000 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 9.370.100 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
- 9.089.100 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
- 9.896.250 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 4.000.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 111.500 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
3.888.500 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, S. des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
- 6.007.750 € |
§ 2 Kreditermächtigung | |
der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf | 1.500.000 € |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zu Eingehen von Verpflichtungen, die künfitge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 € |
§ 4 Kassenkredite | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000 € |
§ 5 Steuersätze | |
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) vom 07. Dezember 2010 festgesetzt und gelten unverändert: |
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1. Für die Grundsteuer: | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 380 v.H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 380 v.H. |
der Steuermessbeträge. | |
2. Für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge | 380 v.H. |
§ 6 Statistische Zahlen | |
Einwohnerzahl am 30.06.2020 | 12.234 |
Gesamtfläche des Gemeindegebietes | 1.278 ha |
Gemeindekennzahl: | 226062 |