Standesamt Oftersheim
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Ansprechpartner im Standesamt
Sachbearbeiter: Frau Anja Drake
Ort: Rathaus EG, Zimmer 8/9
Telefon: 06202/597-108/-109
Telefax: 06202/55051
E-Mail: standesamt@oftersheim.de
Standesbeamte:
Frau Anja Drake
Frau Veronica Lefrank
Frau Kathrin Beier
Herr Jens Volpp
Heiraten in Oftersheim
Trautermine für das kommende Jahr 2022
Den Bund fürs Leben zu schließen, das ist ein ganz besonderes Ereignis. Um diesen Tag so individuell wie möglich gestalten zu können, kann jedes Brautpaar den Ort der Eheschließung in Deutschland frei auswählen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist jedoch das Standesamt, in dessen Bezirk die beiden Verlobten wohnhaft sind. Bei getrennten Wohnsitzen besteht die Möglichkeit, eines der zuständigen Standesämter auszuwählen.
Für die Terminvergabe sowie für Informationen über die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Unterlagen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt, E-Mail: standesamt@oftersheim.de, auf.
Trauungen sind dienstags, mittwochs und freitags um 10:30 Uhr und 11:30 Uhr im Trauzimmer des Rathauses möglich.
Zusätzlich zu den regulären Trauzeiten gibt es die im Folgenden aufgeführten Samstagstermine, die von Mai bis September im historischen Ambiente des fränkischen Bauernhofs auf dem Anwesen Mannheimer Straße 59 in der Scheune stattfinden.
Termine für das Jahr 2022:
- 05.03.2022 10:30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer Rathaus)
- 02.04.2022 10:30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer, Rathaus)
- 07.05.2022 10:00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune, Anwesen Mannheimer Str. 59)
- 04.06.2022 10:00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune, Anwesen Mannheimer Str. 59)
- 02.07.2022 10:00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune, Anwesen Mannheimer Str. 59)
- 06.08.2022 10:00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune, Anwesen Mannheimer Str. 59)
- 03.09.2022 10:00 Uhr und 12:15 Uhr (Scheune, Anwesen Mannheimer Str. 59)
- 08.10.2022 10:30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer, Rathaus)
- 05.11.2022 10:30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer, Rathaus)
- 03.12.2022 10:30 Uhr und 11:30 Uhr (Trauzimmer, Rathaus)
Hinweise:
Für die Trautermine in der historischen Scheune wird zusätzlich zur konventionellen Trauungsgebühr eine Gebühr in Höhe von 250 Euro erhoben. In der Gebühr sind die Vornahme der Trauung außerhalb des Rathauses sowie die Überlassung der Räumlichkeiten und der Bistrotische im Anwesen Mannheimer Straße 59, jedoch kein Sekt oder andere Getränke enthalten. Dem Brautpaar steht der Innenhof mit der Scheune für eine volle Stunde im Anschluss an die Trauung zur Verfügung.
Die Mitnahme von Hunden und anderen Tieren in das Trauzimmer des Rathauses ist nicht gestattet.
Fotoaufnahmen während der Trauung sind gestattet – das Filmen, Streamen oder Tonaufnahmen der Zeremonie ist allerdings aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aller Beteiligten verboten.
Das Werfen von Reis und Blumenschmuck sowie Konfetti (Kanonen) ist nicht erlaubt. Sollten Sie einen Umtrunk vor dem Rathaus geplant haben, muss jeglicher Abfall mitgenommen werden. Das Entsorgen des Abfalls in den öffentlichen Müllbehältern ist nicht gestattet.
Reduzierte Gästezahl bei Trauungen
Wegen der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen finden Trauungen, abhängig von der Größe des Trauraums, bis auf weiteres mit einer reduzierten Gästezahl statt.
Folgende Personenzahlen sind momentan zulässig:
Trauung im Trauzimmer:
10 Personen (inkl. Brautpaar, Gästen, Kindern, Trauzeugen, Fotograf und etwaigem Dolmetscher) zzgl. Standesbeamter
Trauung in der Scheune:
30 Personen (inkl. Brautpaar, Gästen, Kindern, Trauzeugen, Fotograf und etwaigem Dolmetscher) zzgl. Standesbeamter
Dies ist die absolute Personenobergrenze, unabhängig davon, ob Gäste oder Brautpaar geimpft, genesen oder getestet sind.
Maskenpflicht
Sowohl der Standesbeamte als auch das Brautpaar sind während der Trauung von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Gäste müssen auch während der Trauung eine FFP2- oder eine medizinische Maske tragen.
Erfassung der Kontaktdaten
Wir bitten das Brautpaar, zur Trauung eine ausgefüllte Gästeliste mitzubringen. Alternativ können sich alle Gäste in der Scheune mittels der Luca-App einloggen.
Lebenslagen: Heirat
Weitere Informationen:
Heirat
Mit diesem Thema wollen wir Ihnen einen Überblick geben, was Sie vor, während und nach der Hochzeit erledigen müssen oder beachten sollten.
Im Kapitel "Planung der Heirat (LL)" erhalten Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema "Heirat":
- Ist eine Verlobung Voraussetzung für eine Heirat?
- Was geschieht bei der Anmeldung zur Eheschließung?
- Wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt?
- Welche Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe gibt es?
- Ist es sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen?
Ebenso finden Sie hier eine Checkliste als Hilfestellung für Ihre Hochzeitsvorbereitung.
Voraussetzung für eine standesamtliche Trauung (LL) ist die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt. Das Kapitel informiert darüber hinaus über die Anlegung des Familienbuches, die Bescheinigung der Eheschließung und die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine Heiratsurkunde zu erhalten.
Auch nach der Heirat (LL) ist noch einiges zu erledigen. Dazu gehört unter anderem die Aktualisierung der Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass) und die Benachrichtigung von Behörden, Unternehmen (z.B. Arbeitgeber) und Verbänden über den neuen Familienstand und gegebenenfalls auch über den neuen Familiennamen.
Da eine Heirat auch mit der Änderung der Adresse verbunden sein kann, empfehlen wir Ihnen, einen Blick in die Lebenslage "Umzug (LL)" und in die "Checkliste zum Umzug".