Lebenslagen
     Leben mit einer Behinderung
          1. Grad der Behinderung

Merkzeichen H (Hilflos)

Die Voraussetzungen für das Merkzeichen H liegen bei hilflosen Personen vor, wenn sie nicht nur vorübergehend, sondern dauernd in erheblichem Umfang für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens fremde Hilfe brauchen.

Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Mit dem Merkzeichen H besteht nebeneinander Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (LL) und Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung (VB). Daneben kann eine Steuervergünstigung (Pauschbetrag) bei der Einkommen- und Lohnsteuer (LL) in Anspruch genommen werden.