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Anzeige erstatten

EINLEITUNG

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Hinweise oder die Anzeige einer Straftat sowohl persönlich bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle als auch online in der Internetwache der Polizei Baden-Württemberg vorzunehmen.

Bitte beachten Sie aber, dass der Weg über die Internetwache auf keinen Fall für Notfälle geeignet ist – wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen.

Mit der Erstattung einer Anzeige zu einer vermuteten Straftat werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst. Eine Anzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden.

Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, können Sie sich selbst strafbar machen. Außerdem erschweren Sie dadurch die Ermittlungsarbeit bei anderen Delikten, wenn die Polizei Ihrer "vorgetäuschten Straftat" nachgehen muss.

Wenn Sie pornografische oder kinderpornografische Abbildungen und Schriften entdeckt haben sollten, beachten Sie Folgendes: Bitte unterlassen Sie eine Sicherung der Daten beziehungsweise das Ausdrucken dieser Abbildungen und Schriften, da Sie sich sonst unter Umständen strafbar machen können! Teilen Sie der Polizei gegebenenfalls die Internetadresse, die URL und die IP-Adresse mit. Haben Sie Bedenken, halten Sie mit Ihrer Polizeidienststelle telefonisch Rücksprache um gegebenenfalls einen Übergabemodus zu vereinbaren.

ZUSTAENDIG

jede Polizeidienststelle

ABLAUF

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Polizeidienststelle, um persönlich Ihre Anzeige abzugeben. Sie können aber auch das Formular in der Internetwache der Polizei in Baden-Württemberg benutzen (Erreichbar von der Startseite aus unter: "Internetwache").

Selbstverständlich können Sie per E-Mail auch Hinweise auf andere strafbare Sachverhalte und Hinweise übermitteln. Beachten Sie jedoch, dass dieser Weg für Eilfälle nicht geeignet ist. Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Namen, Adresse und Telefonnummer an.

UNTERLAGEN

Je nach Einzellfall sind Unterlagen notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizeidienststelle beraten.