=> Verfahren - Auswahl

Beratung durch einen Opferanwalt

EINLEITUNG

In Deutschland gibt es kein spezielles "Opfergesetz", das alles regelt, was Opfer von Straftaten betrifft. Die Rechte und Pflichten von Opfern sind in einer ganzen Reihe von Gesetzen und Vorschriften geregelt. Ein sogenannter "Opferanwalt" ist ein zugelassener Rechtsanwalt, der die Interessen von Opfern einer Straftat vertritt.

Im Strafprozess kann der Opferanwalt beispielsweise Einsicht in die Akten des laufenden Verfahrens nehmen oder er kann Sie als Nebenkläger (VB) gegen den Täter vertreten. Darüber hinaus kann der Opferanwalt Sie beispielsweise unterstützen, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter geltend zu machen.

ZUSTAENDIG

jeder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Wenn Ihnen als Opfer das Recht zur Nebenklage zusteht, können Sie sich an das zuständige Gericht oder die Staatsanwaltschaft wenden. Ist die öffentliche Klage bereits erhoben worden, ist das mit der Sache befasste Gericht zuständig.

VORAUSSETZUNG

Um sich an einen Rechtsanwalt wenden zu können, müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie das Recht zur Nebenklage haben, kann Ihnen das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanwalt beiordnen.

ABLAUF

Um einen Opferanwalt zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie können sich selbst mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.
  • Wenn Ihnen das Recht zur Nebenklage zusteht und Sie wollen, dass das Gericht Ihnen einen Rechtsanwalt beiordnet, müssen Sie einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts bei der zuständigen Stelle stellen.

Dieser Antrag bedarf keiner bestimmten Form. Melden Sie sich möglichst frühzeitig beim zuständigen Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft, sodass der Anwalt noch genug Zeit hat, sich auf die Verhandlung vorzubereiten.

Bei Anträgen, die ein laufendes Verfahren betreffen, sollten Sie – falls vorhanden – immer den vollständigen Namen des Beschuldigten und das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts angeben.

KOSTEN

Wird der Täter wegen der Straftat verurteilt, trägt er die Kosten des Opfers, das zur Nebenklage berechtigt ist.

Wird der angeklagte Täter freigesprochen, das Hauptverfahren gegen ihn nicht eröffnet oder das Verfahren eingestellt, trägt der Nebenkläger die durch seine Beteiligung entstandenen Kosten (auch die Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts) selbst.

Entsprechendes gilt für Ansprüche, die Sie auf dem zivilrechtlichen Weg gegen den Täter geltend machen.

Wenn Sie die Kosten einer Prozessführung aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie Hilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe) (VB).

SONSTIGES

Informationen, wo Sie einen Rechtsanwalt finden, der die Interessen von Opfern in einem Strafprozess wahrnimmt, erhalten Sie unter anderem bei den Kammern der Rechtsanwälte, beim Anwaltssuchservice sowie beim Weißen Ring e.V.

RECHTSGRUNDLAGE