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Bildungskredit

EINLEITUNG

Als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung neben der Förderung nach dem BAföG wird Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit als Bildungskredit angeboten.

Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen bei der Bewilligung keine Rolle. Sicherheiten werden von dem Antragsteller nicht verlangt.

Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Es handelt sich, anders als beim BAföG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget.

Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate. Die Inanspruchnahme des Bildungskredites ist nur bis zum Ende des zwölften Studiensemesters möglich, es sei denn, die Ausbildung kann innerhalb des möglichen Förderzeitraums (innerhalb der maximalen Laufzeit des Bildungskredites) abgeschlossen werden.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden. Einmalig können bis zu sechs Raten neben der monatlichen Zahlung als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, wenn ein entsprechender Bedarf glaubhaft gemacht wird. Der Höchstbetrag von insgesamt 7.200 Euro für alle Leistungen zusammen kann nicht überschritten werden.

Das Darlehen ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet.

Über den Zinssatz können Sie sich auf den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informieren.

ZUSTAENDIG

das Bundesverwaltungsamt

VORAUSSETZUNG

Als Studierender in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase sind Sie zum Bezug des Kredites berechtigt, wenn Sie

  • volljährig sind,
  • das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten haben,
  • die Zwischenprüfung Ihres Studienganges bestanden haben (oder den ersten Teil eines Konsekutiv-Studienganges erfolgreich abgeschlossen haben und nun diesen Studiengang fortsetzen),
    Sollte in Ihrem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen sein, müssen Sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben. Dies ist durch eine schriftliche Erklärung der Hochschule zu belegen.
  • ein Master- oder Magisterstudium oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben,
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen,
  • im Rahmen Ihres Studiums ein in- oder ausländisches Praktikum (auch außerhalb Europas) absolvieren,
  • im Falle eines Auslandsstudiums eine ausländische Ausbildungsstätte besuchen, die einer inländischen gleichwertig ist.

ABLAUF

Sie müssen den Bildungskredit schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dort können Sie das Antragsformular anfordern oder Sie füllen es auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes direkt online aus. (In diesem Fall sind die erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg nachzureichen.)

Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bescheid. Dieser wird Ihnen schriftlich zugestellt. Im Falle der Bewilligung erhalten Sie zusätzlich ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Durch das Unterschreiben des Vertrags (mit Bestätigung der Unterschrift durch ein Amt (z.B. Studentenwerk) nehmen Sie die Konditionen an. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist (ist im Bewilligungsbescheid enthalten) bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.

Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig.

Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in Raten von 300 Euro durch die Kreditanstalt ausbezahlt. Die ersten vier Jahre, beginnend mit der ersten Auszahlung, sind tilgungsfrei. Danach beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten zu 120 Euro, die vierteljährlich am Quartalsende eingezogen werden. Bei einer erneuten Förderung für einen weiteren Ausbildungsabschnitt werden die Rückzahlungsraten gestundet.

UNTERLAGEN

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs
  • Zeugnis über das Bestehen des ersten Teils des Konsekutivstudiengangs des fortzusetzenden Studiengangs (Diplom I)
  • Nachweis, dass Sie ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben
  • Nachweis, dass Sie ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben
  • Nachweis über das betriebene Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium nebst Zeugnis über den grundständigen Studienabschluss
  • schriftliche Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte, dass in dem von Ihnen belegten Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht wurden
  • Nachweis über die Dauer des Praktikums sowie über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland nebst deutscher Übersetzung)

SONSTIGES

Für weitere Fragen können Sie sich direkt an die Bildungskredit-Hotline unter der Telefonnummer 0188/8358-4492 wenden.