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Kinderreisepass

EINLEITUNG

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  • Reisepass (VB)
    Für manche Reiseziele (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise) ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in der Rubrik " Länder- und Reiseinformationen".
  • Kinderreisepass
  • Kinderausweis

Jedes deutsche Kind hat bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Anspruch auf einen Kinderreisepass. Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem das Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den Kinderausweis. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt. Der Kinderausweis kann seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert werden.

Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.

Im Falle einer Verlängerung muss die zuständige Stelle das bisherige Lichtbild des Kindes gegen ein aktuelles austauschen.

ZUSTAENDIG

die Passbehörde, in deren Bezirk das Kind mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist

Passbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Passbehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.

ABLAUF

Die Sorgeberechtigten müssen den Antrag stellen. Grundsätzlich ist die Vorsprache beider Elternteile erforderlich. Im Ausnahmefall kann ein Elternteil mit Vollmacht des anderen den Antrag stellen. Wegen der Unterschriftenpflicht ist ab dem zehnten Lebensjahr auch die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich.

UNTERLAGEN

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist
  • in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • zwei gleiche aktuelle biometrietaugliche Lichtbilder des Kindes im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
  • gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils: schriftliche Erklärung des Sorgeberechtigten gegenüber der Passbehörde (in Zweifelsfällen verlangt die Behörde die Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung)

Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

KOSTEN

13 Euro

SONSTIGES

Geht der Kinderreisepass oder der Kinderausweis verloren, sind Sie verpflichtet, den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Dokumentes unverzüglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Verlust eines Reisepasses/Personalausweises (VB)".

RECHTSGRUNDLAGE