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Umschulung wegen Berufskrankheit

EINLEITUNG

Wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden, müssen Sie diese feststellen lassen (VB). Nur wenn Ihre Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, haben Sie Anspruch auf gewisse Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen).

Das Ziel der Maßnahmen, die bewilligt werden, ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden und nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten möchten oder können, grundsätzlich aber erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf. Diese müssen Sie beantragen.

ZUSTAENDIG

der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind

  • die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
  • die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Ansprechpartner für die berufliche Rehabilitation nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist der Berufshelfer. Berufshelfer sind medizinisch und berufskundlich ausgebildete Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften, die für jeden Einzelnen die besten Rehabilitationsmaßnahmen zu finden versuchen und Sie beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützen.

VORAUSSETZUNG

Sie leiden an einer Berufskrankheit, durch die Sie erwerbsunfähig zu werden drohen, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.

ABLAUF

Wenden Sie sich an Ihren Berufshelfer. Dieser kann Sie über das weitere Verfahren und darüber, welche Dokumente Sie vielleicht in Ihrem Fall vorlegen müssen, informieren. Er kann auch einschätzen, wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und ob vielleicht andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.

Der Berufshelfer wird je nach Einzelfall einen Rehabilitationsplan erarbeiten und sofern Ihnen eine Umschulung bewilligt wird, diese mit den Berufsförderungswerken und anderen für eine Umschulung geeigneten Einrichtungen aushandeln.

Die Umschulung selbst wird meist in einem Berufsförderungswerk durchgeführt. Je nachdem, von welchem Beruf Sie in welchen umgeschult werden, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern (in der Regel bis zu zwei Jahre).

Eine Rente (VB) wird beispielsweise nur ausbezahlt, wenn die Schädigung durch die Berufskrankheit so schwer ist, dass der Betroffene nicht mehr erwerbsfähig ist.

KOSTEN

Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld (VB) von der zuständigen Berufsgenossenschaft. Außerdem werden Ihnen die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk ersetzt.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 3 Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) (Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung)