Soforthilfen des Landes für KMU, Solo-Selbstständige und Freiberufler (23.3.20)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Eine Antragstellung ist ab Mittwoch möglich. Weiterführende Informationen sind in Kürze hier abrufbar.

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landratsamts steht in engem Austausch mit der IHK Rhein-Neckar und HWK Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, die im Verfahren Bewilligungsbehörden sein werden.

Nach uns vorliegenden Informationen wird das Antragsverfahren sehr niederschwellig sein. Von den Unternehmen werden folgende Informationen benötigt:

  • - Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten)
  • - Schätzung des erwarteten Liquiditätsengpasses in den kommenden drei Monaten
  • - Höhe des beantragten Zuschusses (angelehnt an die Fördergrenzen der Richtlinien)

Die Finalisierung der Antragsunterlagen steht kurz vor dem Abschluss. Sobald uns die Antragsunterlagen vorliegen, werden diese unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe veröffentlicht.