Gebühren für Kinderbetreuung (28.4.20)

Rubrik:

Der Bürgermeister informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Elternbeiträge für Mai werden nicht eingezogen

Der Gemeindetag Baden-Württemberg hatte seinen Mitgliedern empfohlen, den Einzug der Elternbeiträge und Kinderbetreuungsgebühren für den Monat April zunächst auszusetzen, sprich die Elternbeiträge für den Monat April wurden nicht eingezogen, und bei sog. Härtefällen gestundet. Die Gemeinde wird jetzt auch im Mai keine Gebühren einziehen.

Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung ist damit nicht verbunden. Die Nichterbringung der Kinderbetreuung ist in der aktuellen Gefährdungslage begründet und damit kein Verschulden der Gemeinde oder ihrer Träger. Der Gemeinderat wird hierüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

 

Was bedeutet das für Sie als Eltern, die aktuell ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen?

  • - Sie haben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Dann wird für den Monat Mai kein Beitrag von der angegebenen Bankverbindung eingezogen.
  • - Sie haben einen Dauerauftrag eingerichtet. Dann müssen Sie selbst tätig werden und die Überweisung für Mai stoppen.