Erd- und Urnenbeisetzungen unter freiem Himmel mit 50 Teilnehmern (5.5.20)

Rubrik:

Das Friedhofsamt informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Ordnungsamt

Ort:

Friedhof

Friedhofskapelle

Friedhofskapelle

Ab sofort können Erd- und Urnenbestattungen wieder mit 50 Teilnehmern unter freiem Himmel stattfinden. Die Trauerhalle bleibt bis auf Weiteres zu und kann nicht genutzt werden.

 

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

 

Ein Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

 

Auszug aus der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen bei Gottesdiensten und Bestattungen vom 03.05.2020:

 

§ 3
Veranstaltungen bei Todesfällen

(1) Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind unbeschadet weiterer ortspolizeilicher Vorgaben mit höchstens 50 Teilnehmenden zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter sind hierbei nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen.

(2) Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten; ausgenommen sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben.

(3) Bei der Verwendung von Gegenständen, die im Rahmen der Veranstaltung zum Einsatz kommen, muss die Gefahr einer Ansteckung soweit wie möglich reduziert werden.

(4) Rituelle Totenwaschungen, soweit sie in den dafür vorgesehenen spezialisierten Einrichtungen unter Wahrung der maßgeblichen Schutzmaßnahmen und durch dafür ausgebildete Personen vorgenommen werden, sind zulässig. Die Teilnahme weiterer Personen ist untersagt.

 

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