Landratsamt bittet weiter um Terminvereinbarung (1.7.20)

Rubrik:

Der Rhein-Neckar-Kreis informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Rhein-Neckar-Kreis 2017

Auch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und seinen Behörden gelten weiter Hygiene- und Abstandsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

So besteht für Besucherinnen und Besucher in den Dienstgebäuden Maskenpflicht. Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Auch für persönliche Vorsprachen in anderen Ämtern des Rhein-Neckar-Kreises ist eine vorherige Anmeldung – telefonisch unter der Behördennummer 115 oder online unter www.rhein-neckar-kreis.de/termine – erforderlich, um Besucherströme zu kanalisieren und Wartezeiten zu vermeiden.

In einigen Fällen kann auf Behördengänge sogar ganz verzichtet werden: Im Serviceportal Baden-Württemberg www.service-bw.de stehen bereits viele Online-Dienste für bestimmte Verwaltungsdienstleistungen zur Verfügung. Digital beantragt werden können beim Rhein-Neckar-Kreis beispielsweise der Schwerbehindertenausweis, die Hilfe zur Pflege oder BAföG. Benötigt wird hierfür lediglich ein kostenfreies Servicekonto. Zukünftig sollen weitere Online-Services folgen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen

ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch digital zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zu den Verwaltungsdienstleistungen in Baden-Württemberg sind im Serviceportal Service-BW – www.service-bw.de – abrufbar.