Verkehrssicherheitskampagne des Verkehrsministeriums (6.7.21)

Rubrik:

Das Land Baden-Württemberg informiert

Herausgeber:

Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Das Bild zeigt den Mindestabstand von 1,50 m, den Autofahrer*innen zu Radfahrer*innen einhalten müssen. Bild: Landesverkehrsministerium

Das Bild zeigt den Mindestabstand von 1,50 m, den Autofahrer*innen zu Radfahrer*innen einhalten müssen. Bild: Landesverkehrsministerium

Die Unfallzahlen in Baden-Württemberg waren im Jahr 2020 insgesamt stark rückläufig – nicht zuletzt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Zugleich war ein Anstieg der Zahl der Unfälle unter Beteiligung von Radfahrenden zu verzeichnen (siehe Anhang: Unfallstatistik der Jahre 2019 und 2020). Damit konnte der Radverkehr nicht vom allgemeinen Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr profitieren. Die Verkehrssicherheitskampagne „Vorsicht.Rücksicht.Umsicht“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg stellt 2021 auch aus diesem Grund das Thema Radverkehrssicherheit in den Mittelpunkt.
Flyer und Postkarten rücken das Miteinander in den Fokus. Die Materialien sensibilisieren für Unfallgefahren sowohl aus Radfahrenden- als auch aus Autofahrenden-Perspektive. Mit reflektierenden Rucksacküberzügen verhilft die Kampagne Radfahrenden zu mehr Sichtbarkeit und macht Autofahrende gleichzeitig auf den entscheidenden Mindestabstand von 1,5 Meter beim Überholen innerorts aufmerksam. Neben Artikeln und Anzeigen in verschiedenen Medien ist erstmalig auch eine Social-Media-Aktion Teil der Kampagne. Bei der „traffic safari“ unternehmen eine Influencerin und ein Influencer gemeinsam mit einer Verkehrssicherheitsexpertin eine Tour durch die Straßen Baden-Württembergs und tauschen sich live über das Verkehrsgeschehen aus. Die dabei entstehenden Kurz-Videos vermitteln auf unterhaltsame und praxisnahe Weise, nach welchen einfachen Regeln Rad- und Autofahrenden für mehr Sicherheit sorgen können.
Radverkehrssicherheit betrifft vor allem Autofahrende

Autofahrende sind im Vergleich zu allen anderen Verkehrsteilnehmenden am häufigsten an Fahrradunfällen beteiligt. In den meisten Fällen trugen die Autofahrenden dabei die Hauptverantwortung. Für sie hat die Kampagne deshalb fünf Regeln erarbeitet, mit denen sie zu mehr Radverkehrssicherheit beitragen können. So müssen Autofahrende bei Überholmanövern innerorts mindestens 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu Radfahrenden wahren. Kann dieser nicht eingehalten werden, darf auch nicht überholt werden.

5 zentrale Regeln für Autofahrende
Die meisten Fahrradunfälle mit Personenschaden ereignen sich zwischen Pkw und Fahrrad. Die Hauptschuld liegt dabei in rund 70 Prozent der Fälle bei den Autofahrenden. Wie sich diese Unfälle meist verhindern lassen, zeigen die nachfolgenden Regeln:
• Innerorts 1,5 Meter Seitenabstand beim Überholen.
Wenn der Seitenabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, darf auch nicht überholt werden. Wichtig: Der Seitenabstand gilt auch in Fällen, in denen Radfahrende nebeneinander fahren. Solange andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert werden, ist dies erlaubt.
• Nicht auf Schutzstreifen halten oder parken.
Auf Schutzstreifen darf weder geparkt noch gehalten werden. So soll verhindert werden, dass Radfahrende gefährliche Ausweichmanöver auf die Fahrbahn machen müssen.
• Beim Aussteigen an den Holländischen Griff denken.
Dooring-Unfälle machen fast die Hälfte aller Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung im ruhenden Verkehr aus. Für mehr Umsicht beim Aussteigen gibt es deshalb einen so simplen wie effektiven Trick: den Holländischen Griff. Dabei wird die Fahrertür mit der rechten statt der linken Hand geöffnet.
• Schulterblick vor dem Abbiegen.
Innerorts und vor allem beim Rechtsabbiegen kommt es oft zu Abbiegeunfällen. Mit einem Schulterblick können Autofahrende sich leicht vergewissern, dass sie dabei nicht die Spur eines geradeaus fahrenden oder entgegenkommenden Radfahrenden kreuzen.
• Nicht im Kreuzungsbereich halten oder parken.
Wer im Kreuzungsbereich hält oder parkt, beeinträchtigt die Sichtbeziehungen aller Verkehrsteilnehmenden und gefährdet neben sich selbst insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende.

5 zentrale Regeln für Radfahrende
Bereits mit einfachsten Mitteln können Radfahrende die eigene Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Die nachfolgenden Regeln zeigen, wie es geht.
• Abstand zu parkenden Autos halten.
Radfahrende sollten stets mit ausreichend Sicherheitsabstand an parkenden Autos vorbeifahren, um Dooring-Unfälle zu verhindern.
• Richtige Straßennutzung. / Nicht auf Gehwegen fahren.
Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn Radfahrende in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sind – egal ob auf dem Radweg oder auf der Straße. Gehwege dürfen Radfahrende nur nutzen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Hier kommt es häufig zu Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern oder an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückseinfahrten.
• Kreuzungen nicht neben Lkw überqueren (toter Winkel).
Abbiege-Unfälle sind für Radfahrende meist am folgenschwersten – insbesondere, wenn sie von einem LKW-Fahrenden übersehen wurden. Radfahrende sollten an Kreuzungen niemals neben einem LKW stehen, sondern sich immer nur deutlich vor oder hinter diesem aufhalten, um nicht in den toten Winkel zu geraten.
• Licht an. Helm auf.
Gutsichtbare Radfahrende haben ein geringeres Unfallrisiko. Ein funktionstüchtiges Licht sollte deshalb zur Grundausstattung gehören. Ein Fahrradhelm schützt zudem vor möglichen Unfallfolgen.
• Vorsicht bei der Einfahrt in den fließenden Verkehr.
Am Ende jedes Radweges gilt es, sich umsichtig und vorausschauend in den Verkehr einzufädeln.