Interkommunale Zusammenarbeit bei Vertretungen im Standesamt - die Unterzeichnung der Vereinbarung. Foto: Stadt Eppelheim

Interkommunale Zusammenarbeit bei Vertretungen im Standesamt (23.11.21)

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Aktuell

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Gemeinde Oftersheim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Eppelheim, Oftersheim und Plankstadt haben einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen

Michael Eck ist seit 2012 Standesbeamter in Eppelheim. Kürzlich durfte er im Trauzimmer des Rathauses eine Verbindung der besonderen Art begleiten. Außergewöhnlich deshalb, „weil bei Ihnen aufgrund Ihres aktuellen Familienstands ausreichend Ehehindernisse vorliegen. Darüber hinaus wäre eine Ehe mit drei Brautleuten gar nicht zulässig“, erklärte er augenzwinkernd den drei Menschen, die vor ihm saßen. Dies waren die Eppelheimer Bürgermeisterin Patricia Rebmann sowie ihre Amtskollegen Jens Geiß aus Oftersheim und Nils Drescher aus Plankstadt. Alle drei haben im Privatleben bereits den Bund fürs Leben geschlossen.

Dennoch waren sie nun zusammengekommen, um eine berufliche Partnerschaft zu unterzeichnen. Sie besiegelten den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Standesamtswesen zur Regelung der gegenseitigen Stellvertretung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten im Verhinderungsfall zwischen der Stadt Eppelheim sowie den Gemeinden Oftersheim und Plankstadt. Die Beurkundung im Eppelheimer Trauzimmer haben die Amtsleiter Reinhard Röckle (Eppelheim) und Jens Volpp (Oftersheim) sowie die Eppelheimer Standesbeamtin Monika Hönig bezeugt. Zuvor hatten die Gemeinderäte in den drei Kommunen diesem Vorschlag ihrer Verwaltungen zugestimmt.

Die Pandemie habe gezeigt, führte Michael Eck aus, dass es gerade bei den Standesämtern sehr schwierig sei, den verlässlichen Dienstbetrieb aufrecht zu halten. Kritisch werde es, wenn beispielsweise ein Standesbeamter in der Reha sei und seine Kollegin müsse in Quarantäne.

„Wir sind zwar mittlerweile sogar in der Lage, wichtige Beurkundungen im Homeoffice vorzunehmen und können dadurch die eine oder andere Situation überbrücken. Aber wenn tatsächlich keine Hauptstandesbeamtin oder ein Verhinderungsstellvertreter mehr greifbar ist, wird es für die betroffene Kommune schwierig, für wichtige anstehende Beurkundungen schnell und zuverlässig einen Standesbeamten zu bestellen. Die geforderte Ausbildung und die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme an Weiterbildungen machen eine kurzfristige Ersatzbestellung fast unmöglich“, verdeutlichte Eck die Dringlichkeit dieser interkommunalen Kooperation.

Deshalb ist es sehr erfreulich, dass die Stadt Eppelheim sowie die Gemeinden Oftersheim und Plankstadt nun einen öffentlich-rechtlichen Vertrag miteinander schließen, um sich im Fall der Fälle gegenseitig in standesamtlichen Aufgaben aushelfen zu können. Die umfassen nicht nur Eheschließungen, sondern vor allem auch das Aufrechterhalten des Dienstbetriebs. Dazu gehört unter anderem, Todesbescheinigungen abzustempeln, Sterbeurkunden und andere zwingend notwendige Urkunden zu erstellen. (Text und Bild: Stadt Eppelheim)

Der Oftersheimer Hauptamtsleiter Jens Volpp ist von der neuen Vereinbarung überzeugt: „Interkommunale Zusammenarbeit wird hier mit Leben erfüllt. Dass Zusammenarbeit über kommunale Grenzen funktioniert, ist für alle von Vorteil. Die Bürger*innen wissen, sie finden auf jeden Fall ein*n Ansprechpartner*in, und die Gemeindebediensteten wissen, dass im Notfall die Arbeit erledigt wird. Wir wollten eine Lösung für den Fall finden, dass es personell einmal eng wird, und das ist uns geglückt. Eine Vereinbarung ist deshalb wichtig, damit die Arbeitsteilung auch ausgeglichen wird.“