Lebenslagen
     Arbeit und Beruf
          2. Besondere Personengruppen

2.7. Jugendliche

Als Jugendlicher ist es oft schwer, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. An wen kann ich mich wenden? Wer hilft mir weiter? Was muss ich tun? sind Fragen, die sich Jugendliche häufig stellen.

Die Agentur für Arbeit bietet spezielle Angebote für junge Leute unter 25 Jahren. In allen Fragen zur Berufsfindung, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, bei fehlendem Schul- oder Berufsabschluss sowie bei der Suche nach einem Job oder Praktikumsplatz helfen Ihnen die Berater weiter.

Das Projekt " Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen, den Teilnehmenden die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zu integrieren. Zur Zielgruppe zählen insbesondere: noch nicht ausbildungsreife Jugendliche junge Menschen mit fehlender Berufseignung junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung junge Menschen mit Behinderung Un- und Angelernte sozial Benachteiligte junge Menschen mit Migrationshintergrund Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen umfassen verschiedene, auf den Einzelfall abgestimmte Qualifizierungsebenen. Dazu zählen die Eignungsanalyse, Grundstufe (Kernelement "Berufsorientierung/Berufswahl"), Förderstufe (Kernelement "Berufliche Grundfertigkeiten"), Übergangsqualifizierung (Kernelement "Berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung"). Berufsausbildung Wenn Sie als Jugendlicher eine betriebliche oder schulische Ausbildung anstreben, finden Sie umfassende Informationen zur "Berufsberatung, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung" sowie zu "Finanzielle und sonstige Hilfen" in der Lebenslage "Berufsausbildung". Darüber hinaus unterstützt Sie die Agentur für Arbeit, wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden oder aufgrund der Lebensumstände sozial benachteiligt sind. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Ausbildungsberuf in einer außerbetrieblichen Ausbildungsstätte zu erlernen und eventuell nach einem Jahr in eine betriebliche Ausbildung zu wechseln. Die Ausbildungsvergütung beträgt etwa 282 Euro monatlich im ersten Jahr. Falls Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, kommen gegebenenfalls weitere Leistungen hinzu. Haben Sie einen Ausbildungsplatz gefunden, gelten für Sie in der Regel weitreichende Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und für eine ungestörte Entwicklung. Diese werden durch besondere tarifliche Bestimmungen sowie durch das Jugendarbeitsschutzgesetz sichergestellt. So dürfen Jugendliche beispielsweise nicht mit gefährlichen Arbeiten oder zur Nachtzeit beschäftigt werden. Die Arbeitszeit ist auf höchstens acht Stunden pro Tag und auf fünf Tage pro Woche begrenzt. Ausführliche Informationen bietet die Broschüre "Jugendarbeitsschutzgesetz – eine Information für Jugendliche" des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg. Berufsabschluss nachholen Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Arbeitslosengeld II erhalten und mindestens drei Jahre beruflich tätig waren, kann die Agentur für Arbeit Ihre Lehrgangs- und Fahrtkosten, auswärtigen Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Kosten für den Lebensunterhalt (entsprechend dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld II) übernehmen. Bitte lassen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit über Ihre Möglichkeiten, einen Berufsabschluss nachzuholen, beraten, bevor Sie in eine Bildungsmaßnahme eintreten. Schulabschluss nachholen Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist nur im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme möglich. Bei Teilnehmenden ohne Hauptschulabschluss, die in aller Regel Schwierigkeiten bei der Aufnahme einer anschließenden Berufsausbildung haben, soll der Erwerb des Schulabschlusses dazu beitragen, eine folgende Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Der Träger hat in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass die Teilnehmer eine Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss erhalten, wenn dieses aufgrund der Eignungsanalyse unter Berücksichtigung der Gesamtmaßnahmedauer ein Qualifizierungsziel des Jugendlichen darstellt. Die länderspezifischen Regelungen für den Erwerb des Abschlusses sind zu beachten. Für Jugendliche, die bereits erste berufliche Erfahrungen gesammelt haben und auf freiwilliger Basis einen höheren Schulabschluss nachholen möchten, steht der Zweite Bildungsweg offen. Weitergehende Informationen zu Abendschulen und Kollegs finden Sie in der Lebenslage "Schule", Kapitel "Zweiter Bildungsweg". Sprachförderung Sprachförderung für Jugendliche ist über die Bundesagentur für Arbeit nur noch im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme möglich. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 wurde dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter anderem die Förderung von Projekten zur sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der in Deutschland dauerhaft lebenden Spätaussiedler und Ausländer übertragen. Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (PSA) Um verschiedene Unternehmen kennenzulernen oder einen Einblick in ein Berufsbild zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit, über eine Personal-Service-Agentur (im Auftrag der Agentur für Arbeit) Unternehmen vermittelt zu bekommen, bei denen Sie ein Praktikum oder eine Ausbildungsstelle antreten können. Während Ihrer Beschäftigung bei der Personal-Service-Agentur (höchstens neun Monate) werden Sie nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit bezahlt. Über weitere Förderungsmöglichkeiten informiert Sie das Merkblatt 11 "Angebote der Berufsberatung" der Bundesagentur für Arbeit.