Lebenslagen
     Arbeit und Beruf
          6. Steuern und Sozialabgaben

6.5. Private Altersvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Modellen staatlich geförderter privater Altersvorsorge. Dabei ist zu beachten, mit welchen Sparbeiträgen und welcher Laufzeit Sie welche Rendite erzielen, damit Sie ein bestimmtes ergänzendes Kapital bilden können. Um die für Sie passende private Altersvorsorge zu finden, sollten Sie sich von neutralen Fachleuten hinsichtlich Ihrer persönlichen Bedürfnisse beraten lassen.

Für Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist die staatlich geförderte Vorsorge, wie z.B. die Riester- beziehungsweise Rürup-Rente besonders interessant. Auf den Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfahren Sie, welche privaten Produkte zertifiziert sind.

Im Onlineangebot des Finanzministeriums Baden-Württemberg finden Sie das Merkblatt " Der aktuelle Tipp zur steuerlichen Behandlung der Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz" zum Download.

Umfangreiche Informationen zu den privaten Vorsorgearten bietet das Infonetz Altersvorsorge (z.B. Formen der Altersvorsorge oder empfohlener Beginn). Um Ihnen die Wahl einer privaten Altersvorsorge zu erleichtern, finden Sie dort eine Checkliste.

Das Bundesministerium der Finanzen informiert Sie ebenfalls im Kapitel " Alterseinkünfte - Altersvorsorge" ausführlich über dieses Thema.

Desweiteren finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales den Bericht des Landesbeirats " PROSA - Pro Sicherheit im Alter".

Riester-Rente

Wenn Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (das gilt auch, wenn Sie beispielsweise als Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind) oder wenn Sie zur Berufsgruppe der Beamten, Richter oder Soldaten gehören, können Sie einen "Riester-Vertrag" abschließen. Sie gehören dann zu den unmittelbar berechtigten Personen.

Ehegatten unmittelbar berechtigter Personen können ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen. Diese sind dann mittelbar berechtigte Personen.

Als staatlichen Zuschuss gibt es eine Grundzulage von jährlich 114 Euro für die Jahre 2006 und 2007 – sowie 154 Euro ab dem Jahr 2008. Dieser kann sich für den Ehepartner um den selben Betrag erhöhen, wenn der Ehegatte zum mittelbar berechtigten Personenkreis gehört und auch einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, erhöht sich die Zulage 2006 und 2007 um jeweils 138 Euro sowie 2008 um 185 Euro jährlich. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr. Neben der Zulagenzahlung besteht noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung durch einen Sonderausgabenabzug.

Der Versicherte erhält für seine Beiträge eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem Umfang der eingezahlten Beiträge bemisst. Diese Rente wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Alternativ können zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden.

Um die staatliche Förderung für einen Riester-Vertrag für das Jahr 2006 zu erhalten, muss der Zulagenantrag bis zum 31. Dezember 2008 bei der Vertragsgesellschaft vorliegen, da ansonsten keine staatliche Zulage für das Kalenderjahr 2006 gewährt werden kann.

Auszahlungsbeträge der private Altersvorsorge sind – soweit sie auf den staatlich geförderten Beiträgen beruhen – in vollem Umfang zum dann aktuellen Steuersatz zu versteuern.

Auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie Informationen über die private sowie über die zusätzliche, steuergeförderte Altersvorsorge ( Riester-Rente).

Rürup-Rente (Basis-Rente)

Seit dem Jahre 2005 gibt es in Deutschland eine weitere, vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge, die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt).

Diese neue Form der Altersvorsorge funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung: Sie zahlen monatlich Beiträge ein und erhalten als Rentner Auszahlungen. Die Rürup-Rente lässt sich – im Gegensatz etwa zur Kapitallebensversicherung – nicht zu einem Stichtag als größere Geldsumme auszahlen, sondern sieht eine monatliche Rentenauszahlung vor.

Bei dieser Altersvorsorgeform werden - im Vergleich zur Riester-Rente - keine staatlichen Zulagen gewährt. Dafür ist die Rürup-Rente aus steuerrechtlichen Gründen für Selbstständige und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen attraktiv.

Die Rürup-Rente kann nicht beliehen, übertragen oder vererbt werden.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.

Die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen lassen sich in vier große Gruppen einteilen:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • fondsgebundene Lebensversicherung
  • Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person berechnet wird.

Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Risikolebensversicherung und einem langfristigen Sparvertrag. Bei Vertragsende oder bei Kündigung der Kapitallebensversicherung wird ein Teil der eingezahlten Beiträge zusammen mit einer Gewinnbeteiligung (Leistungen aus erwirtschafteten Gewinnen der Versicherungsgesellschaft) ausgezahlt. Stirbt der Versicherte jedoch noch in der Sparphase, wird eine fest vereinbarte Geldsumme (die Versicherungssumme) zuzüglich der bis dahin zugeteilten Gewinnbeteiligung an Bezugsberechtigte (z.B. Familienangehörige) ausgezahlt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann auch als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff "Berufsunfähigkeitsversicherung" eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen als Versicherten eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie den bei Abschluss der Versicherung ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, und zwar bis zum Eintritt des Rentenalters.