Lebenslagen
     Arbeit und Mitarbeitersuche
          1. Bewerbersuche
               1.4. Im eigenen Betrieb ausbilden

1.4.2. Ausbildungsbetrieb werden

Ihr Betrieb eignet sich als Ausbildungsbetrieb, wenn er nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Als angemessen gelten in der Regel folgende Verhältnisse:

  • ein bis zwei Fachkräfte: ein Auszubildender
  • drei bis fünf Fachkräfte: zwei Auszubildende
  • sechs bis acht Fachkräfte: drei Auszubildende
  • je weitere drei Fachkräfte: ein weiterer Auszubildender

Dabei gelten als Fachkräfte:

  • der Ausbildende
  • der Ausbilder und
  • wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet wird

Verfügt Ihr Betrieb nicht über die Möglichkeit, dem Auszubildenden alle für seine Ausbildung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten zu vermitteln, können Sie sich mit einem oder mehreren anderen Ausbildungsbetrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Auszubildenden Bereiche der Ausbildung, die nicht im eigenen Betrieb angeboten werden können, außerhalb der Ausbildungsstätte erlernen (z.B. in überbetrieblichen Ausbildungsstätten).

Des Weiteren sollte im Kreise der im Betrieb tätigen Personen jemand als Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein.

Nicht persönlich geeignet sind Personen, die

  • keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen dürfen (z.B. weil Sie einschlägig vorbestraft sind) oder
  • wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstoßen haben.

Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie die beruflichen, berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeit besitzen, um die erforderlichen Arbeitsinhalte des jeweiligen Ausbildungsberufs zu vermitteln.

Wie Sie oder einer Ihrer Beschäftigten eine Qualifikation als Ausbilder erlangen können, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung. Informationen zu den Grundsätzen über die Eignung der Ausbildungsstätten sowie die persönliche und fachliche Eignung bieten die Kammern.

Während der gesamten Dauer der Ausbildung können sich Ausbildungsbetriebe bei ihrer zuständigen Kammer beraten lassen. Sie können sich auch an die Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) wenden.