Lebenslagen
     Arbeit und Mitarbeitersuche
          1. Bewerbersuche
               1.4. Im eigenen Betrieb ausbilden

1.4.4. Ausbildungsvertrag

Wenn Sie Auszubildende einstellen wollen, müssen Sie mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließen.

Dieser Vertrag muss mit den Auszubildenden spätestens vor Beginn der Berufausbildung schriftlich vereinbart werden. Folgende Mindestangaben sind erforderlich:

  • Nennung der Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Art, zeitlicher und sachlicher Ablauf sowie Ziel der Berufsausbildung
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind

Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und vom Auszubildenden zu unterschreiben. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, müssen außerdem seine gesetzlichen Vertreter (in der Regel also die Eltern) den Vertrag unterschreiben.

Nicht zulässig sind Klauseln im Berufsausbildungsvertrag, die den Auszubildenden für die Zeit nach seiner Ausbildung an den Betrieb binden. Sie können jedoch Ihren Auszubildenden innerhalb der letzten sechs Monate seiner Ausbildungszeit dazu verpflichten, nach Ende der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Betrieb einzugehen.

Außerdem sind auch Vereinbarungen nichtig,

  • die vom Auszubildenden eine Zahlung für seine Berufsausbildung verlangen,
  • die Vertragsstrafen oder
  • den Ausschluss oder eine Beschränkung von Schadensersatz festlegen.

Nachdem der Ausbildungsvertrag von allen Seiten unterschrieben wurde, muss er an die zuständige Kammer gesendet werden. Dort werden alle Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis eingetragen. Außerdem müssen Sie den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden.

Hier finden Sie Muster, Broschüren und weitere Informationen zum Thema: