Lebenslagen

Bauen

Unabhängig davon, ob Sie ein kleines Gartenhaus oder ein Eigenheim errichten wollen, werden Sie sich sicherlich fragen, welche Vorschriften es einzuhalten gilt und welche Anträge eingereicht werden müssen. Als Bauvorhaben gilt jede Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch einer baulichen Anlage. Diese Lebenslage gibt Antworten auf einige der wichtigsten Fragen rund ums Bauen.

In der ersten Phase der Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens (LL) müssen Sie klären, ob Sie auf dem Grundstück, das Sie gekauft haben oder noch kaufen möchten, Ihr Bauvorhaben wie gewünscht umsetzen dürfen. Um dies zu beurteilen, sollten Sie unter anderem Einsicht nehmen in

  • den Flächennutzungsplan
  • den Bebauungsplan und
  • das Baulastenverzeichnis.

Des Weiteren erfahren Sie in diesem Kapitel, was unter einer "Baulanderschließung" zu verstehen ist, welche Vorschriften Sie bei der Planung eines Gebäudes beachten sollten und wo Sie kompetente Ansprechpartner dafür finden können. Außerdem erhalten Sie einige grundlegende Informationen zur "Planung der Heizungsanlage".

Sobald Sie Ihr Bauvorhaben vorbereitet haben, können Sie vom Bauantrag bis zum Richtfest (LL) Ihre weitere Vorgehensweise planen. Zunächst sollten Sie klären, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, ein Kenntnisgabeverfahren durchlaufen müssen oder ob Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist. Informationen dazu finden Sie in diesem Kapitel. Außerdem erklären Ihnen folgende Verfahrensbeschreibungen genau, wie Sie die Bauverfahren beantragen können:

Wenn Sie die erforderlichen Genehmigungen eingeholt haben, können Sie die Baustelle einrichten. Ob Sie die Einrichtung der Baustelle ankündigen müssen und welche Vorschriften Sie einzuhalten haben, wenn Sie die Straße während der Bauzeit mitnutzen, lesen Sie in den jeweiligen Verfahrensbeschreibungen. Die "Baufertigstellung" ist der Abschluss der Bauarbeiten – Informationen zur Bauabnahme erhalten Sie ebenfalls in diesem Kapitel.

Energie- und Wasserversorgung sind die Themen des Kapitels "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen (LL)".

Grundlegende Informationen zur "Vergabe der Straßennamen und Hausnummern (LL)" finden Sie in diesem Kapitel.

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unterstützt Sie das Land Baden-Württemberg bei Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Näheres zu den einzelnen Maßnahmen lesen Sie unter "Baufinanzierung und Förderungen (LL)".

"Denkmalpflege und Denkmalschutz (LL)" sind besonders wichtig, wenn Sie ein Gebäude baulich verändern möchten, das unter Denkmalschutz steht. Wer für den Denkmalschutz zuständig ist und was Sie berücksichtigen müssen, ist Thema dieses Kapitels.

Auch für "Umbau – Sanierung – Modernisierung (LL)" müssen Sie gegebenenfalls eine Baugenehmigung einholen. Was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in den Verfahrensbeschreibungen:

  • Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage
  • Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum

Bereits während des Baus ist es empfehlenswert, Versicherungen (LL) abzuschließen. Dieses Kapitel stellt einige wichtige davon vor.

Sie müssen ein Haus oder eine sonstige bauliche Anlage abreißen? Welche Vorschriften in diesem Fall gelten, lesen Sie unter "Abbruch von Gebäuden (LL)".