Lebenslagen
     Erben und Vererben

4. Finanzielle Hilfen

Wer eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung benötigt, aber nur ein geringes Einkommen hat, kann Beratungshilfe beantragen. Mit der Beratungshilfe können Sie sich sowohl beraten als auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im sogenannten obligatorischen Güteverfahren vertreten lassen.

Zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung ist in erster Linie ein Rechtsanwalt berufen. Andere dürfen die Rechtsberatung geschäftsmäßig nur ausüben, wenn ihnen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.

Die Beratungshilfe können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe, die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann, leistet der Rechtspfleger die Beratungshilfe. In den übrigen Fällen erhalten Sie einen Berechtigungsschein, den Sie bei einem beliebigen Anwalt vorlegen können. Dort zahlen Sie dann einen geringen Eigenbetrag.

Ist die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, weil keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass Sie keinen Gerichtskostenvorschuss und keine Gerichtskosten zahlen müssen.

Prozesskostenhilfe erhält, wer die Kosten einer Prozessführung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Das Gericht, bei dem der Prozess geführt werden soll, entscheidet auf Ihren Antrag hin. Wird Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet, zahlt dessen Kosten die Staatskasse. Ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird nur beigeordnet, wenn Anwaltszwang besteht, die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich scheint oder die Gegenseite ebenfalls anwaltlich vertreten ist.

Die Prozesskostenhilfe umfasst nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen.