Lebenslagen

Fahrzeuge

Sei es für die tägliche Fahrt zur Arbeit, für Ausflüge ins Grüne oder die große Urlaubsreise – das Auto ist aus dem täglichen Leben kaum wegzudenken. Die folgenden Seiten bieten daher umfangreiche Informationen rund ums Fahrzeug.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen oder eines verkaufen wollen, lesen Sie im Einstiegskapitel "Fahrzeugkauf und -verkauf (LL)". Dort finden Sie unter anderem Erläuterungen zu Kaufverträgen und eine Auflistung der Unterlagen, die Ihnen der Verkäufer beim Kauf Ihres Autos aushändigen muss. Beim Verkauf Ihres Wagens sind Sie verpflichtet, dies schriftlich der Zulassungsbehörde mitzuteilen. In der Verfahrensbeschreibung "Anzeigepflicht bei Fahrzeugverkauf (VB)" erhalten Sie eine genaue Beschreibung, was Sie tun müssen.

Vor der ersten Fahrt mit dem neuen Auto müssen Sie es bei der Zulassungsbehörde anmelden. Das Kapitel "Fahrzeuganmeldung und -abmeldung (LL)" gibt Ihnen detaillierte Auskunft über die unterschiedlichen Verfahren. Sollten Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, muss die erste Zulassung (VB) beantragt werden. Eine Wiederzulassung (VB) ist hingegen erforderlich, wenn Sie Ihren Wagen lediglich einige Zeit außer Betrieb gesetzt hatten. Weiterhin gibt Ihnen das Kapitel Auskunft über die

  • Ummeldung eines Fahrzeuges (wenn Sie in einen anderen Stadt- oder Landkreis gezogen sind) oder den
  • Halterwechsel eines Fahrzeuges (innerhalb eines Stadt- oder Landkreises).

Sollten Sie Ihr Fahrzeug längere Zeit nicht nutzen, können Sie es abmelden.

Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs werden Sie unter anderem nach dem Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung gefragt. Welche Schäden diese abdeckt und welche Versicherungen noch sinnvoll sein können, lesen Sie im Kapitel "Kfz-Versicherungen (LL)".

Die Haupt- und die Abgasuntersuchung (LL) (HU und AU) sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige HU- und AU-Plakette dürfen Sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Woran Sie erkennen, wann die nächsten Untersuchungen fällig sind, erklärt dieses Kapitel.

Wussten Sie, dass es neben dem "normalen" Standardkennzeichen diverse Sonderkennzeichen gibt? Darunter fallen zum Beispiel Saisonkennzeichen oder Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Im Kapitel "Rund um das Kennzeichen (LL)" erhalten Sie nicht nur einen Überblick, sondern Sie werden auch darüber informiert, ob und wie Sie zu einem solchen Kennzeichen gelangen oder beispielsweise Ihr Wunschkennzeichen (VB) beantragen können.

Haben Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen? Dann kann eine "Änderung von Einträgen (LL)" in Ihren Dokumenten notwendig sein. Auch Namens- und Adressänderungen müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) benötigen Sie entsprechende Ersatzdokumente. Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen, an wen Sie sich wenden sollen und was es kostet, erfahren Sie in der Rubrik "Ausstellung von Ersatzpapieren (LL)".

Darüber hinaus finden Sie Informationen zu besonderen Fahrzeugen (LL) sowie besonderen Erlaubnissen im Straßenverkehr (LL).

Weiterführende Informationen und Links (LL) sind im letzten Kapitel aufgeführt. Dort finden Sie beispielsweise eine Liste mit Automobilclubs und Überwachungsorganisationen sowie Informationen zur Feinstaubplakette (VB).