Lebenslagen
     Geburt
          3. Finanzielle und sonstige Hilfen

3.1. Beihilfen vor der Geburt

Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören das Mutterschaftsgeld sowie der Mutterschutzlohn.

Mutterschutzlohn

Falls Sie während der Schwangerschaft wegen den im Mutterschutzgesetz geregelten Beschäftigungsverboten oder Beschäftigungseinschränkungen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben können (z.B. weil Sie nicht mehr nachts arbeiten dürfen), darf Ihnen daraus kein finanzieller Nachteil entstehen. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen in derartigen Fällen den sogenannten Mutterschutzlohn zu zahlen. Mit Beginn der Mutterschutzfrist erlischt der Anspruch auf Mutterschutzlohn.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zu zwölf Wochen nach der Geburt) gezahlt. Bei Frühgeburten oder vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der nicht in Anspruch genommen wurde.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht weiterer Unterstützungen, die Sie vor der Geburt Ihres Kindes beantragen können.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg informiert in seiner Broschüre " Informationen für Mütter und Väter" sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seinen Seiten umfassend über Leistungen und Förderungen für Familien.