Lebenslagen
     Kinderbetreuung
          4. Sonstige Formen der Kinderbetreuung

Kindertagespflege durch Tagespflegepersonen

Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung ist die Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson. Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags in einer anderen Familie, in der Wohnung seiner Eltern oder in anderen geeigneten Räumen durch eine Tagespflegeperson betreut wird. Dabei darf sie gleichzeitig nicht mehr als fünf fremde Kinder aufnehmen. Das Kind wird damit in einem familiären Rahmen betreut, die Betreuungszeiten sind flexibel.

Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegestelle helfen Ihnen die Jugendämter oder Tagesmüttervereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zur Pflegeerlaubnis, zum Betreuungsvertrag oder zur Haftung.

Vereinbarungen und Absprachen, wie beispielsweise Eingewöhnungsphase, Betreuungszeiten, Betreuungsgeld, Urlaubszeiten, Vollmacht für einen Arztbesuch oder Kündigung, sollten Sie schriftlich in einem Betreuungsvertrag festhalten.

Wenn Sie Ihr Kind durch eine Tagespflegeperson betreuen lassen möchten, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen, können die Betreuungskosten ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Jugendamt.

Kinderbetreuung bei der Tagespflegeperson

Bezahlen Sie als Eltern die Betreuung bei einer Tagespflegeperson, müssen Sie mit Kosten zwischen 3 Euro und 5,50 Euro pro Stunde rechnen.

Kinderbetreuung im eigenen Haushalt

Kindertagespflege kann auch direkt bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die Tagespflegeperson ist dann in der Regel angestellt und kostet zwischen 5 Euro und 9,50 Euro pro Stunde.