Lebenslagen
     Scheidung
          3. Scheidungsfolgen

Bankkonto/Schulden

Bei der Scheidung hat ein Ehepartner Anspruch auf die Hälfte des Kontoguthabens, wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt. Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das auf den Namen beider Ehepartner läuft und auf das beide zusammen oder auch je einzeln zugreifen können. Ist das Konto überzogen, haften beide Ehepartner gemeinschaftlich gegenüber der Bank.

Für andere Konten eines Ehegatten haftet der andere Ehegatte nicht gegenüber der Bank. Dies gilt beispielsweise, wenn nur einer der Ehegatten einen Kreditvertrag abgeschlossen hat oder ein Ehepartner sein nur auf ihn lautendes Konto überzieht.

Persönliche Guthaben oder Schulden werden aber zwischen den Ehegatten unter Umständen im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt.

Konkrete Auskünfte erhalten Sie bei den Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg.