Lebenslagen
     Studium

4. Studienfinanzierung

Während des Studiums entstehen einerseits Kosten für Ihren Lebensunterhalt, andererseits müssen Sie verschiedene Gebühren in Verbindung mit dem Studium selbst entrichten.

Folgendes sollten Sie bei Ihren Überlegungen über die Finanzierung Ihres Studiums berücksichtigen:

Studierende in Deutschland benötigen – abhängig vom eigenen Lebensstandard und Studienort – monatlich zwischen 600 und 800 Euro:

  • Kosten für die Unterkunft (Miete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren)
  • Kosten für Lebensmittel, Kleidung
  • Kosten für Nahverkehr und Heimfahrten
  • Kosten für Versicherungen (z.B. Krankenversicherung)
  • Taschengeld
  • Telefon

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen:

  • Verwaltungskostenbeitrag (40 Euro pro Semester)
  • Studentenwerksbeitrag (zwischen 40 und 80 Euro pro Semester)
  • Fachliteratur, PC und sonstige Materialien
  • allgemeine Studiengebühr (500 Euro pro Semester)

Studiengebühr

Bei einem Erststudium oder Zweitstudium an öffentlichen Hochschulen und Berufsakademien werden in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester erhoben. Für verschiedene Masterstudiengänge sind ebenfalls Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten.

Falls Sie die Studiengebühren nicht selbst aufbringen können, haben Sie Anspruch auf ein kostengünstiges Darlehen, das in der Regel erst ab dem zweiten Jahr nach Studienabschluss zurückgezahlt werden muss – und auch nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Daneben gibt es verschiedene Ausnahme- und Befreiungsregelungen.

Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden von der besuchten Hochschule in voller Höhe und ausschließlich zur Verbesserung der Qualität des Lehrangebots eingesetzt. Damit kommen die zusätzlichen Finanzmittel unmittelbar den Studierenden zugute.

Im Faltblatt " Studiengebühren" des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) können Sie sich vorab über die Einzelheiten der Neuregelung informieren. Weitere Hinweise und Tipps zum Thema Studiengebühren erhalten Sie unter " www.studiengebuehren-bw.de".

Verwaltungskostenbeitrag

Die staatlichen Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Württemberg erheben für die allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Immatrikulation, Beurlaubung) einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 Euro pro Semester.

Studentenwerksbeitrag

Bei der Einschreibung wird ein Studentenwerksbeitrag erhoben, mit dem die Studentenwerke ihre Betreuungs- und Beratungsangebote teilweise finanzieren. Die Entrichtung des Studentenwerksbeitrags (pro Semester) ist verpflichtend. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, alle Einrichtungen und Dienstleistungen Ihres Studentenwerks zu nutzen.

Im Studentenwerksbeitrag ist je nach Studienstandort ein sogenannter "Solidarbeitrag" zum Semesterticket enthalten, mit dem Sie das Recht erwerben, vergünstigt am ÖPNV teilzunehmen. Die Höhe des "Solidarbeitrags" und des Preises für das Semesterticket ist von Standort zu Standort unterschiedlich.

Versicherungen

Alle Studierenden werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Der gesetzliche Unfallschutz umfasst alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dies betrifft nicht nur Vorlesungen, sondern auch andere Veranstaltungen, die zum Hochschulbetrieb zählen. Auch der Weg zur Hochschule wird vom Schutz der Unfallversicherung umfasst.

Darüber hinaus bieten die Studentenwerke über die Bezahlung des Studentenwerksbeitrags eine Freizeitunfall- sowie eine Garderoben- und Fahrraddiebstahlversicherung an. Über die Freizeitunfallversicherung wird der Versicherungsschutz auf den gesamten Freizeitbereich erweitert.

Einige Studentenwerke bieten zusätzlich auch eine Haftpflicht- und Hausratversicherung (Letzteres nur für die Wohnheime des Studentenwerks) an.

Über die Höhe Ihres Studentenwerksbeitrags und die enthaltenen Leistungen erhalten Sie nähere Informationen im Onlineauftritt des für Sie zuständigen Studentenwerks.

Die Studentenwerke in Baden-Württemberg finden Sie im Behördenwegweiser. Zu dem für Ihre Hochschule zuständigen Studentenwerk gelangen Sie dann mithilfe der Ortswahl. Geben Sie dazu in der Eingabemaske den Standort Ihrer Hochschule an.