Lebenslagen

Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Praktische Hilfe bietet Ihnen die Checkliste zum Umzug (LL). Sie dient als Gedächtnisstütze dafür, was Sie vor und nach dem Wohnungswechsel tun sollten. Auf der Liste sind darüber hinaus die Behördengänge markiert, die Sie entweder innerhalb einer bestimmten Frist erledigen müssen und/oder die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Am neuen Wohnort müssen Sie sich innerhalb einer Woche um- beziehungsweise anmelden. Wo und wie Sie das machen, erfahren Sie im Kapitel Meldepflicht (LL):

Sind Sie Unternehmer und verlegen Sie umzugsbedingt auch den Sitz Ihres Unternehmens? Hinweise zu weiteren Meldepflichten finden Sie unter "Umzug des Gewerbebetriebes (LL)".

Die Kapitel "Adressänderungen (LL)" und "Sonstige Ab- und Anmeldungen (LL)" listen eine Reihe von Behörden und Einrichtungen auf, die Sie über Ihren Wohnungswechsel informieren müssen. Denn nicht nur der Zeitungsausträger sollte die neue Adresse kennen, sondern beispielsweise auch Ihr Arbeitgeber, das Finanzamt und Ihre Krankenkasse. Außerdem muss eine Reihe von Dokumenten Ihre neue Anschrift enthalten.

Nehmen Sie Wohngeld in Anspruch oder benötigen Sie einen neuen Wohnberechtigungsschein, sollten Sie auch diese Anträge rechtzeitig stellen. Informationen finden Sie im Kapitel "Wohngeld und Wohnberechtigungsschein (LL)".

Im Kapitel "Fahrzeug und Bewohnerparkausweis (LL)" erfahren Sie, ob und innerhalb welcher Fristen Sie das Fahrzeug ummelden und in welche Fahrzeugpapiere Sie die neue Anschrift eintragen lassen müssen. Außerdem erhalten Sie Informationen zum Bewohnerparkausweis.

Alle Angaben beziehen sich auf den Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes.

Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen gilt der Ort, an dem Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnsitz.

Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.