Lebenslagen

Vereine

In Baden-Württemberg werden die ehrenamtliche Mitarbeit und das persönliche Engagement in Vereinen groß geschrieben. Die Betätigungsfelder reichen vom Sport bis zur Kultur, vom Brauchtum bis zum Umweltschutz.

Nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ist ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Verein zeichnet sich dadurch aus, dass sich in ihm mehrere Personen auf eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen Zweck unter einem gemeinsamen Namen verbinden, der Verein durch einen Vorstand vertreten wird und der Fortbestand des Vereins vom Wechsel der Mitglieder unabhängig sein soll.

In dieser Lebenslage geben wir Ihnen nützliche Hinweise und Tipps, wenn Sie beispielsweise selbst einen Verein gründen und wissen möchten, welche Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen es gibt.

Im Kapitel "Gründung eines Vereins (LL)" erhalten Sie Informationen über die

  • Voraussetzungen einer Vereinsgründung,
  • Anforderungen an eine Vereinssatzung,
  • Rechtsfähigkeit Ihres Vereins.

Hinzu kommen steuerrechtliche Fragen, die für Vereine, insbesondere für solche, die eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein anstreben, eine nicht unbedeutende Rolle spielen können.

Im Kapitel "Organe eines Vereins (LL)" wird Ihnen erläutert, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten

  • der Vorstand,
  • die Mitgliederversammlung und andere Organe eines Vereins

gegenüber Dritten und untereinander haben.

Im Kapitel "Mitgliedschaft in einem Verein (LL)" wird beschrieben, wie Sie Mitglied in einem Verein werden und welche Rechte und Pflichten Sie als Vereinsmitglied haben.

Das Kapitel "Auflösung und Liquidation eines Vereins (LL)" bietet Ihnen Informationen an, die für Sie nützlich sein können, wenn ein Verein aufgelöst werden soll und wenn Sie wissen wollen, welche Formen der Abwicklung möglich sind.

Das baden-württembergische Justizministerium hat zum Thema "Verein" einen Rechtswegweiser zum Vereinsrecht herausgegeben, der Ihnen eine erste Orientierung in Fragen des Vereinsrechts bietet. Das Finanzministerium bietet die Broschüre " Steuertipps für gemeinnützige Vereine" an. Darin werden unter anderem Fragen der Ertragspflicht, Grunderwerbsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer beantwortet. Ein Verzeichnis gibt Auskunft über besonders förderungswürdige Zwecke.

Informationen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in einem Verein bietet der Wegweiser Bürgergesellschaft an, der unter anderem übersichtlich die wichtigsten Anforderungen und Anmeldeverfahren erläutert. Informationen zur Beschäftigung von Mitarbeitern finden Sie auch in der Lebenslage "Unternehmensgründung (LL)".

Alle gemeinnützigen Organisationen (darunter viele Vereine) haben seit Anfang des Jahres 2005 durch ein neues Gesetz die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger (z.B. Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte) gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Diese Personenkreise können freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert werden.