Lebenslagen

Zivildienst

Sie haben sich dafür entschieden, anstelle des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten und möchten nun erfahren, was Sie tun müssen, um eine Stelle als Zivildienstleistender antreten zu können? Oder sind Sie bereits anerkannter Kriegsdienstverweigerer und möchten wissen, welche Organisationen überhaupt Beschäftigungsstellen für Sie anbieten?

In unserer Lebenslage Zivildienst finden Sie folgende wichtige Informationen, Hinweise und Tipps:

Im Kapitel "Voraussetzungen für den Zivildienst (LL)" sind einige Grundinformationen zum Zivildienst zusammengestellt. Diese führen Sie schnell zu den wichtigen Verfahrensbeschreibungen:

  • Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer
  • Befreiung vom Zivildienst
  • Zurückstellung vom Zivildienst

Ob Sie überhaupt dienstpflichtig sind, wie eine Einberufung abläuft und was bei der Suche nach einer passenden Zivildienststelle zu beachten ist, erfahren Sie im Kapitel "Einberufung (LL)".

Das Kapitel "Möglichkeiten im Zivildienst (LL)" informiert Sie über die verschiedenen Einsatzbereiche und Arten von Zivildienststellen.

Haben Sie bereits als anerkannter Kriegsdienstverweigerer andere Dienste geleistet (z.B. im Zivil- und Katastrophenschutz, im Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert), müssen Sie vielleicht keinen Zivildienst mehr leisten. Genaueres finden Sie unter "Alternativdienste oder Dienste im Ausland (LL)".

Bei der Auswahl der Einrichtung, die Sie während Ihres Zivildienstes beschäftigen soll, müssen Sie darauf achten, dass diese als Zivildienststelle anerkannt ist. Möchten Sie Ihren Zivildienst bei einer Einrichtung leisten, die (noch) nicht als Zivildienststelle anerkannt ist, sollten Sie eine Wartezeit einplanen. Näheres zur "Anerkennung von Beschäftigungsstellen (LL)" erfahren Sie in diesem Kapitel.

In den Kapiteln "Finanzielle Leistungen (LL)" und "Soziale Sicherheit (LL)" informieren wir Sie über den zu erwartenden Sold, das Entlassungsgeld sowie Art und Umfang der sozialen Absicherung während Ihres Zivildienstes.