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Ausdruck aus dem Handelsregister

EINLEITUNG

Wenn Sie Informationen über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute suchen, können Sie im Handelsregister fündig werden.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Es wird nunmehr elektronisch geführt.

Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.

Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht auch einen Ausdruck aus dem Handelsregister.

ZUSTAENDIG

das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet

Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Daneben können auch Amtsgerichte, denen die Daten des zuständigen Registergerichts dazu übermittelt werden, Ausdrucke erteilen.

ABLAUF

Sie können ohne Weiteres einen Ausdruck aus dem Handelsregister erhalten, wenn Sie persönlich zu einem der vier Registergerichte oder einem der 49 ehemaligen Amtsgerichte mit Registerabteilung gehen.

Wenn Sie den Ausdruck schriftlich beantragen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben wurde, wird Ihnen der geforderte Ausdruck zugesandt.

Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung amtlicher Ausdrucke erfolgt unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz.

Die Ausdrucke werden von der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts als amtliche Ausdrucke gefertigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.

KOSTEN

  • für einfache Ausdrucke: 10 Euro
  • für amtliche Ausdrucke: 18 Euro

Wird anstelle eines Ausdrucks die elektronische Übermittlung einer Datei beantragt:

  • für eine unbeglaubigte Datei: 5 Euro
  • für eine beglaubigte Datei: 10 Euro

SONSTIGES

Benötigen Sie keinen Ausdruck beziehungsweise keine beglaubigte oder unbeglaubigte Datei, können Sie am elektronischen Registerabrufverfahren teilnehmen. Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Dadurch können Sie sich den Weg zum Amtsgericht ersparen und die Daten elektronisch von Ihrem privaten Computer aus abrufen. Dafür müssen Sie sich allerdings registrieren und es fallen Gebühren an.

RECHTSGRUNDLAGE