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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

EINLEITUNG

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

ABLAUF

Zentralregisterauszüge müssen persönlich beantragt werden. Nur bei juristischen Personen ist in Ausnahmefällen eine schriftliche Antragstellung möglich. Die Gebühr ist in diesem Fall mit Verrechnungsscheck zu entrichten.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bei schriftlicher Beantragung sind jedoch entsprechende Kopien beizufügen.

Das Antragsformular liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht Ihnen auch, je nach Angebot der Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

UNTERLAGEN

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
  • wenn es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist (Verwendungszweck)

Benötigen Sie einen Gewerbezentralregister-Auszug (GZR-Auszug) für eigene Zwecke, sendet Ihnen das Bundeszentralregister in Bonn den GZR-Auszug direkt zu. Soweit Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Das Bundeszentralregister in Bonn sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.

KOSTEN

13 Euro

RECHTSGRUNDLAGE