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Berufsvorbereitungsjahr

EINLEITUNG

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) soll Jugendliche bei ihrer beruflichen Orientierung und Berufsfindung unterstützen. Das Angebot richtet sich an Jugendliche, die berufsschulpflichtig sind, keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und auch keine andere Vollzeitschule besuchen. Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (18. Geburtstag).

Im Berufsvorbereitungsjahr sollen Grundkenntnisse in ein bis drei Berufsfeldern vermittelt und die Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife erweitert werden.

Berufsfelder können beispielsweise sein:

  • Agrarwirtschaft
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Farbtechnik und Raumgestaltung
  • Holztechnik
  • Metalltechnik
  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Dienstleistungen
  • Bautechnik
  • Körperpflege
  • sozialpflegerische Berufe

Durch dieses Angebot haben die Jugendlichen die Möglichkeit, verschiedene Bereiche kennenzulernen und erste berufliche Kompetenzen zu erwerben. Das Leitziel, die Jugendlichen zur Aufnahme einer Ausbildung zu befähigen, prägt die Förderung im BVJ maßgeblich.

Schüler, die noch keinen Hauptschulabschluss haben, können außerdem einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

Das BVJ wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr. Es schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Um einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erwerben, muss eine Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls in Englisch absolviert werden.

ZUSTAENDIG

die jeweilige Schule

VORAUSSETZUNG

Für Jugendliche, die im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht (Besuch einer Hauptschule, Realschule, Sonderschule oder eines Gymnasiums) keine Berufsausbildung beginnen und keine weiterführende Schule besuchen und noch nicht 18 Jahre alt sind, besteht in Baden-Württemberg in der Regel die Pflicht zum Besuch des Berufsvorbereitungsjahres.

Seit dem Schuljahr 2007/2008 wurde begonnen, das Berufseinstiegsjahr (VB) (BEJ) flächendeckend einzuführen, das speziell für oben genannte Jugendliche mit Hauptschulabschluss konzipiert ist.

Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2008/2009 werden im BVJ dann in der Regel nur noch berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Hauptschulabschluss gefördert, während Jugendliche mit Hauptschulabschluss das BEJ besuchen.

ABLAUF

Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe zum Besuch des Berufsvorbereitungsjahres anzumelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben oder per Post senden. Je nach Angebot der Schule ist auch ein elektronischer Versand möglich.

UNTERLAGEN

in der Regel: Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

FRIST

Bewerbungen sind in der Regel laufend möglich.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)