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Bodenseeschifferpatent

EINLEITUNG

Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeugs mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 Kilowatt (kW) übersteigt, sowie eines Segelfahrzeugs mit mehr als 12 Quadratmetern (qm) Segelfläche ist auf dem Bodensee ein Schifferpatent oder ein Ferienpatent erforderlich.

Für folgende Kategorien wird das Bodensee-Schifferpatent erteilt:

  • Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
  • Kategorie B: Fahrgastschiffe
  • Kategorie C: Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D: Segelfahrzeuge

Mit dem Schifferpatent der Kategorie B oder C erwirbt man auch das Recht, Fahrzeuge der Kategorie A zu führen.

Wer nur vorübergehend ein auf dem Bodensee zugelassenes, patentpflichtiges Fahrzeug führen will, kann aufgrund eines amtlichen Befähigungsnachweises (z.B. Sportbootführerschein, Binnen- oder Sportbootführerschein See), der nicht für den Bodensee gilt, ein so genanntes Ferienpatent erhalten. Dieses muss rechtzeitig vor dem Urlaub unter Vorlage einer gut lesbaren Fotokopie des Sportbootführerscheins beantragt werden. Das Ferienpatent kann für insgesamt 30 Tage innerhalb eines Kalenderjahres ausgestellt werden und kostet 24 Euro.

Informationen zum Ferienpatent bieten die Landratsämter Bodenseekreis und Konstanz (mit Antragsformular) im Internet an.

ZUSTAENDIG

für die Erteilung des Bodensee-Schifferpatents und des Ferienpatents: die Landratsämter Bodenseekreis und Konstanz

VORAUSSETZUNG

  • allgemeine Anforderungen:
    • Zum Erwerb des Bodensee-Schifferpatentes muss der Bewerber für die Kategorie D (Segelboote) mindestens das Alter von 14 Jahren, für die Kategorie A (Motorboote) das von 18 Jahren erreicht haben. Für die Kategorien B und C ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben.
    • Der Bewerber muss außerdem geistig und körperlich zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amtsärztliches- oder ärztliches Zeugnis vorzulegen.
    • Der Bewerber darf nicht einschlägig vorbestraft sein und muss die für die Bootsführung erforderliche nautische Befähigung besitzen.
  • besondere Anforderungen zu Kategorie B (für Fahrgastschiffe bis 60 Personen):
    • Der Nachweis einer Fahrzeit von neun Monaten, davon mindestens fünf auf dem Bodensee, mit dem Fahrzeug, zu dessen Führung das Schifferpatent berechtigen soll. Während dieser Zeit soll der Bewerber mit den Aufgaben des Schiffsführers vertraut gemacht werden.
  • besondere Anforderungen zu Kategorie B (für Fahrgastschiffe über 60 Personen):
    • Der Nachweis einer Fahrzeit von 18 Monaten, davon mindestens neun auf dem Bodensee, mit dem Fahrzeug, zu dessen Führung das Schifferpatent berechtigen soll. Während dieser Zeit soll der Bewerber mit den Aufgaben des Schiffsführers vertraut gemacht werden.

Zur Erfassung der für die Kategorie B erforderlichen Fahrzeiten, kann beim zuständigen Schifffahrtsamt ein Schifferdienstbuch beantragt werden.

ABLAUF

Für die Prüfung können Sie sich direkt bei den Schifffahrtsämtern Bodenseekreis und Konstanz anmelden. Für den Bodenseekreis ist die Anmeldung online sowie mit einem Formular möglich. Für den Landkreis Konstanz steht Ihnen ein Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Der Besuch einer Segelschule oder eines Yacht-Clubs ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert. Die Prüfungen finden in den Sommermonaten in der Regel wöchentlich statt.

Wer eine praktische Prüfung beim Landratsamt abzulegen hat, muss sich dort anmelden und den Prüfungstermin sowie Prüfungsort in der Regel telefonisch vereinbaren. Für die Prüfung ist ein zugelassenes, patentpflichtiges Boot der entsprechenden Antriebsart, erforderlich. Zur Prüfung muss ein Patentinhaber als Schiffsführer mit an Bord sein. Somit muss das Boot mindestens für drei Personen zugelassen sein.

Wer bereits Befähigungsnachweise hat (z.B. Sportbootführerschein, Binnen oder Sportbootführerschein-See), kann je nach Anerkennungsfähigkeit von der jeweiligen praktischen Prüfung befreit werden.

UNTERLAGEN

  • zu Kategorie A:
    • Antrag
    • ärztliches Zeugnis
    • Lichtbild
    • gegebenenfalls Kopien von Befähigungsnachweisen
  • zu Kategorie B:
    • Antrag
    • amtsärztliches Zeugnis
    • Fahrzeitnachweis (Schifferdienstbuch)
    • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden)
  • zu Kategorie C:
    • Antrag
    • amtsärztliches Zeugnis
    • Fahrzeitnachweis (Schifferdienstbuch)
    • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden)
  • zu Kategorie D:
    • Antrag
    • ärztliches Zeugnis
    • Lichtbild
    • gegebenenfalls Kopien von Befähigungsnachweisen

FRIST

Alle Prüfungsteile – Theorie sowie Praxis – für das Patent sind innerhalb von zwölf Monaten abzulegen.

In besonderen Fällen (z.B. Krankheit oder Schwangerschaft) kann auf schriftlichen Antrag die Frist verlängert werden.

KOSTEN

35 bis 600 Euro

RECHTSGRUNDLAGE

Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO) und die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung-BSO)