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Gewerbeummeldung innerhalb der Gemeinde

EINLEITUNG

Wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde/Stadt verlegen, müssen Sie das Gewerbe ummelden.

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung der Betriebsstätte

ABLAUF

Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde steht das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu.

Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.

UNTERLAGEN

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist

In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle abzuklären.

FRIST

Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.

KOSTEN

Für die Gewerbeummeldung fallen je nach Gemeinde unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten an.

RECHTSGRUNDLAGE