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Grenzbescheinigung

UNTERTITEL

(Beschreibung der Lage von Gebäuden zur Grundstücksgrenze)

EINLEITUNG

Die Grenzbescheinigung (auch "Grenzattest") ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt) darüber, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Baugrundstücks liegt oder dass ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Meist wird eine Grenzbescheinigung von Banken oder anderen Kreditgebern als Nachweis gefordert, dass sich ein Gebäude, für das ein Baukredit gewährt wurde, auch tatsächlich auf dem betreffenden Grundstück befindet.

ZUSTAENDIG

die untere Vermessungsbehörde oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Untere Vermessungsbehörde ist,

  • wenn das Grundstück in einem Stadtkreis gelegen ist: die Stadtverwaltung
  • wenn das Grundstück in einem Landkreis gelegen ist: das Landratsamt
  • wenn das Grundstück in einer Stadt mit einer städtischen Vermessungsdienststelle gelegen ist: die Stadtverwaltung

VORAUSSETZUNG

Das betreffende Gebäude muss bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesen, das heißt eingemessen sein. Auch wenn am Gebäude seit der letzten Einmessung Änderungen, die den Grundriss verändern, vorgenommen wurden, ist eine neuerliche Einmessung nötig, bevor eine Grenzbescheinigung ausgestellt werden kann.

Da die Grenzbescheinigung nur ausgestellt werden kann, wenn das Gebäude bereits im Liegenschaftskataster eingemessen ist, können Sie die Ausstellung der Grenzbescheinigung gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.

Antragsberechtigt sind der oder die Eigentümer, Erbauberechtigte, Notare und Banken. Dritte müssen aus Datenschutzgründen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

ABLAUF

Den Antrag auf Ausstellung einer Grenzbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur stellen.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, das heißt schriftlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des entsprechenden Flurstücks (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer). Bei manchen Behörden gibt es auch ein eigenes Formular, das Sie verwenden können.

Gegebenenfalls ist für die Grenzbescheinigung eine Ortsbesichtigung notwendig.

KOSTEN

Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Arbeitsaufwand.