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Landesfamilienpass

EINLEITUNG

Der Landesfamilienpass ermöglicht Familien, die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg insgesamt 24-mal im Jahr kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis zu besuchen. Kostenlos besucht werden können zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Die "Wilhelma" (Zoo) in Stuttgart, das "Blühende Barock" in Ludwigsburg und das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim können mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Die Ermäßigung gilt in der "Wilhelma" innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober, im "Blühenden Barock" während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November und im Deutschordensmuseum ganzjährig.

Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes

VORAUSSETZUNG

  • ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld (VB) erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind

Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

ABLAUF

Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

In einzelnen Gemeinden können die Unterlagen auch bereits elektronisch angefordert werden. Selbstverständlich müssen die oben genannten Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

UNTERLAGEN

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis

SONSTIGES

Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.