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Unfallversicherung

EINLEITUNG

Jeder Arbeitnehmer sowie jeder Auszubildende ist kraft Gesetzes unfallversichert – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Als Arbeitgeber müssen Sie alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens gegen Unfall versichern.

Versicherungsfälle sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Zum Arbeitsunfall zählt nicht nur der im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittene Unfall, sondern auch der Wegeunfall (Zurücklegen des Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).

Angaben über die für Ihr Unternehmen zuständige gewerbliche Berufsgenossenschaft erhalten Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

ZUSTAENDIG

ABLAUF

Sie müssen Ihren Betrieb innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens bei dem für diesen zuständigen Unfallversicherungsträger melden und erhalten dann einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.

Bei einem Arbeitsunfall müssen Sie diesen unverzüglich der Unfallversicherung melden.

Die Berufsgenossenschaften beantworten bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 01805/188 088 (14 Cent/Minute) allgemeine Fragen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus gibt es hier Auskünfte zu Fragen der Mitgliedschaft und der Beitragspflicht von Unternehmen und Selbstständigen. Informationen können auch per E-Mail über bg-infoline@dguv.de angefordert werden. Die BG-Infoline ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr und freitags zwischen 8 und 17 Uhr besetzt.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 150 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) (Beitragspflichtige)