Verfahren: Einsicht in den Bebauungsplan

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Einsicht in den Bebauungsplan

EINLEITUNG

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt.

Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

ZUSTAENDIG

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

ABLAUF

Jeder kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

KOSTEN

Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplanes ist möglich. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 10 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Bebauungsplan)

Verzeichnis Bebauungspläne Oftersheim

Hinweis:

Nicht für jedes Gebiet in der Gemarkung liegt ein Bebauungsplan vor.