Städtebauliche Erneuerung - Ortsmitte II

 

Gemeinde wird in Förderprogramm aufgenommen und fasst Einleitungsbeschluss

 

Gemeinsam mit Impulsen aus der Bürgerschaft haben Gemeinderat und Verwaltung im vergangenen Jahr zusammen mit der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart ein Gemeindeentwicklungskonzept „Strategie Oftersheim 2035“ auf den Weg gebracht, auf dessen Basis ein Förderantrag für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gestellt wurde. Im Februar ging die sehr erfreuliche Nachricht bei der Gemeinde ein, dass der Antrag von Erfolg gekrönt war.

Oftersheim wurde in ein Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Ortsmitte aufgenommen und erhielt zunächst eine Förderzusage über 1,3 Mio. EUR, die im Laufe der zehnjährigen Programmlaufzeit sogar noch aufgestockt werden kann. Betrachtet man den Rhein-Neckar-Kreis, so sind dort 19 der 54 Kommunen aufgeführt, die Förderungen erhalten - mit den zugesicherten 1,3 Mio. EUR liegt Oftersheim nach den beiden größten Städten Weinheim und Sinsheim und der Förderung einer großen Einzelmaßnahme in Nußloch auf Platz 4.

Der bisherigen Grobanalyse und der Antragstellung folgen nun die vorbereitenden Untersuchungen. Diese beinhalten eine Bestandsaufnahme und eine Bürgerbefragung und dienen im weiteren Verfahren als Entscheidungsgrundlage dazu, dass die Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer Sanierung dargelegt und gesichert werden kann. Hierbei sind die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie die anzustrebenden Sanierungsziele zu untersuchen.  Nach einer entsprechenden Auswertung der Daten kann das Sanierungsgebiet endgültig räumlich festgelegt und durch eine Sanierungssatzung beschlossen werden.

Die STEG wird die Gemeinde Oftersheim auch bei den weiteren Verfahrensschritten begleiten und hat den Gemeinderat ausführlich über die geplanten Maßnahmen informiert.  Das Gremium  hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 den Einleitungsbeschluss für den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen des Untersuchungsgebietes gefasst. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Abgrenzungsplan. Dieser ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses  und umfasst eine Fläche von ca. 9,07 ha.


Vorbereitende Untersuchungen:

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird u.a. die Bausubstanz, die soziale Struktur und die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und Pächter innerhalb des Untersuchungsgebiets ermittelt. Diese Informationen stellen eine wichtige Grundlage für die künftigen Sanierungsplanungen und die Überlegungen zur Sanierungsdurchführung dar und sind Voraussetzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes durch den Gemeinderat können dann auch Fördermöglichkeiten für Modernisierungs- und Abbruchmaßnahmen beschlossen werden.

Die vorbereitenden Untersuchungen sehen eine aktive Einbindung der Grundstückseigentümer*innen vor, so dass diese zu einer Informationsveranstaltung über die vorbereitenden Untersuchungen eingeladen wurden. Angesichts der nach wie vor anhaltenden Pandemie-Lage wurde eine Online-Veranstaltung konzipiert. Die STEG erläuterte im Auftrag der Gemeinde das weitere Vorgehen und informierte über die angestrebten Ziele des Gemeindeentwicklungskonzeptes.


Befragung der beteiligten Eigentümer:

Das künftige Sanierungsgebiet lebt vom Dialog zwischen allen Beteiligten. Nur eine aktive Mitarbeit der Bürgerschaft kann dieses Projekt tragen und zum Erfolg führen. Es kommt daher auf jeden Einzelnen Eigentümer an. Auch wenn Sie sich mit dem Projekt derzeit noch nicht identifizieren, Sie momentan vielleicht keine Notwendigkeit für Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Eigentum sehen und Sie keine Veränderungswünsche haben, möchten wir Sie dennoch um Ihre aktive Unterstützung bitten. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2030 und wer kann diesen langen Zeitraum schon abschließend und zukunftsoffen überblicken?

Zugegebener Maßen sind die ausgegebenen Fragebögen sehr umfangreich und man muss sich einen Moment Zeit nehmen um alle Fragen zu beantworten. Aber als Eigentümer eines Grundstückes in der Ortsmitte tragen Sie auch einen Teil der Mitverantwortung dafür, dass die Oftersheimer Ortsmitte sich in die richtige Richtung entwickelt und zukunftsfähig bleibt. Gleichzeitig erhalten Sie die Möglichkeit aktiv zu werden und Ihre Wünsche und Anregungen vorzutragen.

Aus ersten Rückmeldungen konnten wir bereits entnehmen, dass Ängste dahingehend bestehen, dass Eigentümer aufgrund der benötigten Angaben zu Sanierungen verpflichtet werden könnten. Diese Befürchtungen gilt es hier ganz besonders auszuräumen. Ihre Daten werden nur dazu verwendet um Vorschläge auszuarbeiten, Ideen zusammenzutragen und Veränderungen anzustoßen. Kein Eigentümer wird dazu verpflichtet bauliche Veränderungen vorzunehmen, Sanierungen zu beauftragen oder gar etwas abzureißen. ABER es ist eine Chance für alle Grundstückseigentümer, die für die nächsten Jahre entsprechende Planungen angedacht haben und denen vielleicht bisher noch ein letzter Anreiz gefehlt hat. Sobald das Sanierungsgebiet rechtskräftig ausgewiesen wurde, haben Sie die Möglichkeit entsprechende Fördermittel zu beantragen und somit auch als privater Eigentümer von dem Förderprogramm finanziell zu profitieren.

Bereits mit der Einladung zur Informationsveranstaltung wurden die entsprechenden Fragebögen übermittelt. Das weitere Verfahren baut auf den Rückmeldungen der betroffenen Grundstückseigentümer auf und es ist aus den oben bereits erläuterten Gründen sehr wichtig, dass eine Rückgabe der ausgegebenen Fragebögen erfolgt.

Die Fragebögen sind vollständig ausgefüllt bis zum

28. Mai 2021

a)    an die STEG Stadtentwicklung GmbH (Bahnhofstraße 7, Heilbronn) zurückzusenden, ODER
b)    zu scannen und per E-Mail an Frau Matheis (desiree.matheis@steg.de) zu schicken, ODER
c)    bei der Gemeinde Oftersheim (Mannheimer Straße 49, Oftersheim) einzuwerfen.
d)    Alternativ haben Sie die Möglichkeit online (LimeSurvey) an der Befragung über folgenden Link teilzunehmen:

https://stegbefragungse.limequery.org/883939?lang=de
                               

Für eine Teilnahme an der Online-Befragung benötigen Sie zusätzlich ein persönliches Passwort. Dieses wurde Ihnen gemeinsam mit dem Anschreiben übermittelt.