Lebenslagen

Adoption

Wenn Sie ein Kind zur Adoption freigeben wollen oder ein Kind adoptieren möchten, finden Sie auf den folgenden Seiten grundlegende Informationen zu diesem Thema. Sie sollten sich jedoch darüber hinaus ausführlich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle (z.B. bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt) beraten lassen.

Bei einer Adoptionsvermittlungsstelle können sich sowohl Familien, die ein Kind zur Adoption freigeben wollen, als auch Adoptionsbewerber beraten lassen. Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für die Kinder zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Was ist eine Inkognitoadoption? Und wie unterscheidet sich eine halb offene von einer offenen Adoption? Antworten auf diese und weitere Fragen zu Arten und Formen der Adoption (LL) erhalten Sie im ersten Kapitel.

Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben (LL), sollten Sie sich ausführlich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Um die Suche nach einer neuen Familie in die Wege zu leiten, ist es wichtig, dass beide Elternteile der Freigabe zur Adoption zustimmen.

Die Vorgehensweise für Familien oder Alleinstehende, die ein Kind adoptieren (LL) möchten, lässt sich in drei Schritte unterteilen:

Die Adoptionsvermittlungsstellen, die Sie beim Jugendamt oder bei Stellen in freier Trägerschaft finden, gestalten das gesamte Verfahren. Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes haben.

Bei einer internationalen Adoption müssen Sie zusätzlich die Gesetze des Landes berücksichtigen, aus dem Sie ein Kind adoptieren möchten. Einen beispielhaften Ablauf einer internationalen Adoption stellen wir Ihnen im Kapitel "Ein Kind aus dem Ausland adoptieren (LL)" vor.

Als Adoptiveltern haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten (LL) wie leibliche Eltern. Dazu zählen beispielsweise:

  • Sorgerecht
  • Unterhaltsberechtigung und -verpflichtung
  • Erbrechte des Adoptivkindes

Jeder Mensch hat das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Besonders für Adoptivkinder ist es von großer Bedeutung, etwas über die ursprüngliche Familie zu erfahren. Das Kapitel "Herkunftsfamilie suchen (LL)" erklärt, wer einem Adoptivkind Auskunft geben darf und unter welchen Umständen.

Eine besondere Form der Adoption ist die Volljährigenadoption (LL), denn sie stellt ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen her. Unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Die Aufhebung einer Adoption (LL) ist nur in wenigen Ausnahmesituationen möglich. Im gleichnamigen Kapitel informieren wir über die Voraussetzungen.

Unter "Weiterführende Informationen und Links (LL)" finden Sie eine Liste mit Einrichtungen, bei denen Sie mehr über das Thema erfahren können.